In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fluggesellschaften von Reisenden, deren Flug storniert wurde, keinen zusätzlichen Betrag für Ersatzflüge verlangen dürfen. Diese können ab sofort selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug in Anspruch nehmen möchten, vorausgesetzt es sind ausreichend Plätze verfügbar.