
Zu heiße Suppe im Flugzeug: Airline muss keinen Schadensersatz zahlen
Verbrennt eine Flugpassagierin an einer zu heißen Suppe während eines Fluges, so muss die Fluggesellschaft kein Schadensersatz zahlen, wenn die Klägerin eine erhebliche Mitverantwortung zuzurechnen ist. Dies hat das Landgericht Köln in einem Urteil entschieden (Az. 21 O 299/20).