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Flugausfälle wegen Corona
© deagreez - AdobeStock

Flugausfälle wegen Corona: Frist für Erstattungen läuft ab

Während der Corona-Krise wurden europaweit reihenweise Flüge gestrichen. Reisende warteten lange auf Rückerstattung oder wurden mit Gutscheinen abgespeist. Manche haben bis heute kein Geld erhalten. Nach deutschem Recht verjähren Ende des Jahres viele Ansprüche aus dem Jahr 2020. Wer noch immer auf eine Erstattung wartet, sollte jetzt schnell handeln.

In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Rechte der Fluggäste klar geregelt. Wenn die Airline einen Flug annulliert, haben die Passagiere Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises – und das innerhalb von sieben Tagen. So steht es im EU-Gesetz. Die Airline kommt also schnell in Verzug. Ab dem achten Tag können Reisende theoretisch auch Verzugszinsen verlangen.

Geld zurück statt Gutscheinlösung

Während der Corona-Krise boten viele Fluggesellschaften statt einer Erstattung einen Gutschein an. Die Reisenden waren jedoch nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Wer sich gegen einen Gutschein und für eine Erstattung entschieden hat, hat weiterhin Anspruch auf sein Geld.

Nach deutschem Recht verjähren die Ansprüche allerdings nach drei Jahren (sofern die Verjährung nicht gehemmt wird) – für Flüge, die im Jahr 2020 annulliert wurden, am 31. Dezember 2023.

Wichtig: Die dreijährige Verjährungsfrist gilt, wenn das Flugticket in Deutschland oder über eine deutschsprachige Website gekauft wurde. Nach ausländischem Recht kann die Verjährungsfrist länger oder kürzer sein.

Welche Möglichkeiten haben Reisende, um noch an ihr Geld zu kommen?

Wer noch keine Erstattung erhalten hat, kann ein deutsches Mahnverfahren einleiten, wenn die Airline ihren Sitz in Deutschland hat. Hierfür muss der Fluggast beim zentralen Mahngericht seines Bundeslandes den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Die Kosten dafür betragen mindestens 36 Euro. Bei höheren Streitwerten entsprechend mehr. Näheres auf mahngerichte.de

Einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen, wenn die Airline ihren Sitz im EU-Ausland hat. Dafür füllt man das EU-weit einheitliche Formblatt A aus. Auch hier liegen die Kosten bei mindestens 36 Euro.

Diese Schlichtungsstellen helfen

Ein Schlichtungsverfahren einleiten, dies ist in Deutschland bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder der Schlichtungsstelle Luftverkehr (BfJ) möglich. Welche Schlichtungsstelle für Ihren Fall die geeignete ist, erfahren Sie auf der Seite Flugausfall & Flugverspätung des Europäischen Verbraucherzentrums unter Wie bekomme ich mein Geld zurück und bei der Nationalen Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung.

Der Vorteil eines Mahn- oder Schlichtungsverfahrens: die Verjährung wird gehemmt. Das heißt, die Verjährungsfrist läuft vorübergehend nicht weiter. Bleiben diese Verfahren erfolglos, haben Reisende nach Abschluss sechs Monate Zeit, um bei Gericht zu klagen. Bei Fragen hilft das EVZ kostenlos weiter. Die Juristinnen und Juristen des EVZ bieten Basisinformationen über das EU-Mahnverfahren und leisten konkrete Hilfe bei der Vermittlung an Schlichtungsstellen.

Videotipp: Flugausfälle wegen Corona: Diese Ansprüche haben Passagiere

Flugausfälle wegen Corona

Die Coronapandemie kann nicht für alles als Entschuldigung herhalten – auch nicht für gecancelte Flüge. Das hatte bereits 2021 ein Gericht entschieden. In diesem Video erläutert Auslandsexpertin Anne-Katrin Schwanitz, welche Rechte Passagiere haben, wenn die Airline euch keine Flugbeförderung anbieten will oder nicht bereit ist, Schadensersatz zu zahlen.

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