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„Dem Reiseveranstalter sollte der Rücktritt möglichst frühzeitig angezeigt werden.“
27. Februar 2024

„Dem Reiseveranstalter sollte der Rücktritt möglichst frühzeitig angezeigt werden.“

Während der Frühling bereits in den Startlöchern steht, planen viele Deutsche ihren Sommerurlaub. Laut einer Studie des Tourismus-Forschungsinstitut FUR bucht jeder zweite Deutsche die Urlaubsreise online. Aber welche Rechte haben sie, wenn der Traumurlaub zu scheitern droht und an wen können sich Urlaubende bei Problemen wenden, wenn die Reise online gebucht wurde?