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Lea Fiebelkorn - Trend zu Remote Work
© Dirk Beichert, BusinessPhoto

„Einen Trend zu Remote Work haben wir bereits vor der Pandemie gesehen.“

Für den Arbeitgeber im Ausland zu arbeiten, war lange Zeit nur Expatriates vorbehalten, also Mitarbeitenden, die ins Ausland entsandt wurden. Doch bereits vor dem ersten Corona-Pandemiejahr gab es vermehrt Versuche von Angestellten, eine Zeitlang aus dem Ausland heraus tätig zu sein. Lea Fiebelkorn, Beraterin und Juristin bei der Unternehmensberaterin der BDAE Consult, erläutert, was dieser Paradigmenwechsel bedeutet.Expat News: Haben Sie im Unternehmen in den vergangenen Jahren eine steigende, sinkende oder stagnierende Nachfrage von digitalen Nomad*innen an Ihren Produkten festgestellt? 

Fiebelkorn: Die ersten Beratungsanfragen von digitalen Nomadinnen und Nomaden erhielten wir 2015. Seither ist die Nachfrage nach Beratung und Versicherungsprodukten nahezu exponentiell gestiegen. Für unsere internationalen Krankenversicherungen stellt die Zielgruppe inzwischen eine der größten und wichtigsten dar. Schätzungsweise 2.500 digitale Nomadinnen und Nomaden haben wir derzeit bei uns versichert. Neben einer internationalen Krankenversicherung interessieren diese sich besonders für die Auslandshaftpflichtversicherung.

„Bei Remote Work gibt es leider keine Standardantworten.“

Auch in puncto Steuern, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht hat diese Zielgruppe viele Fragen. Eine umfassende Beratung ist bei uns jedoch nur gegen Honorar möglich, das diese stets individuell stattfinden muss. Es gibt hier leider keine Standardantworten. Wir versuchen aber über Social Media – hier insbesondere Youtube – und über Fachbeiträge in unserem Unternehmensmagazin „Leben und Arbeiten im Ausland“ regelmäßig Fachbeiträge zu publizieren, in denen wir über die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen aufklären.

Expat News: War während der Corona-Pandemie bereits ein Trend zum Remote Work im Ausland zu verzeichnen?

Fiebelkorn: Einen Trend zu Remote Work haben wir bereits vor der Pandemie gesehen. Erste Anfragen gab es bereits 2016 seitens Unternehmen, die Ihren Mitarbeitenden ermöglichen wollten, eigeninitiiert aus dem Ausland für sie zu arbeiten. Bereits 2019 häuften sich derartige Anfragen. Die Corona-Pandemie hat sich als absoluter Katalysator erwiesen, was das Thema Remote Work angeht. Es ist nicht mehr wegzudenken aus der Arbeitswelt. Mittlerweile macht die Beratung zum Thema Remote Work 90 Prozent unserer Tätigkeit aus. Für viele Unternehmen – beispielsweise die Telekom-Tochter Detecon – sind Remote Work und Workation ein wichtiges Mittel, um Mitarbeitende zu binden und Fachkräfte zu rekrutieren.

„Remote Work ist nach unserer Definition ortsunabhängiges Arbeiten, welches von Arbeitgeberseite ermöglicht wird. „

Wichtig ist an dieser Stelle zwischen Remote Work und digitalen Nomaden zu unterscheiden. Letztere sind in der Regel selbstständig und nicht bei einem Unternehmen beschäftigt. Sie sind gewissermaßen Freelancerinnen, welche nur ihr Notebookmund gut funktionierendes W-LAN benötigen. Ihr Ziel ist es, die Welt zu bereisen beziehungsweise an verschiedenen Orten zu leben und dieses Leben mit Jobs zu finanzieren. Die meisten Tätigkeiten sind digital möglich – daher auch der Begriff digitale Nomaden -, beispielsweise Mediendesign, Kommunikation, Buchhaltung, Coaching etc.. Remote Work ist nach unserer Definition ortsunabhängiges Arbeiten, welches von Arbeitgeberseite ermöglicht wird. Dabei geht der Wunsch nach temporärer Arbeitstätigkeit im Ausland von Seiten der Arbeitnehmenden aus und unterliegt entsprechenden Richtlinien.

Expat News: Welche Zielorte sind bei Kund*innen, die vom Ausland aus arbeiten wollen, besonders beliebt?

Fiebelkorn: Ein Großteil unserer Kundinnen und Kunden, die privat initiiert, also nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, ins Ausland gehen, zieht es nach Südostasien. Hier insbesondere Thailand und Indonesien – dort vor allem Bali. Ebenfalls sehr beliebt ist Mexiko. Innerhalb Europas sind sehr beleibte Ziele vor allem Lissabon, Barcelona, Zagreb, Krakau sowie die Kanarischen Inseln, aber auch Georgien und Zypern.

Lea Fiebelkorn ist Senior Beraterin bei der Unternehmensberatung BDAE Consult GmbH

Unter Arbeitnehmenden sind es vor allem europäische Destinationen, da Remote Work und Workation in Europa aus rechtlicher Sicht unkomplizierter umsetzbar sind. Es ist in der Regel keine Arbeitserlaubnis und kein Visum erforderlich und auch die soziale Absicherung kann relativ einfach arbeitgeberseitig gewährleistet werden. Häufig wollen Arbeitnehmende ihren Urlaub verlängern, also von der Urlaubsdestination aus noch ein paar Wochen für das Unternehmen arbeiten. Deswegen sind klassische Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Griechenland, Spanien und Italien sehr beliebt.

„Die wichtigste Versicherung bleibt die Auslandskrankenversicherung.“

Expat News: Welche Versicherungen müssen Arbeitgeber und -nehmer*innen beachten, um sicheres Remote Work im Ausland zu gewährleisten?

Fiebelkorn: Wird Remote Work vom Arbeitgeber erlaubt, so muss dieser im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sicherstellen, dass die soziale Absicherung weiter bestehen bleibt. Innerhalb der EU gelingt dies – vereinfacht gesagt – mit Beantragung einer sogenannten A1-Bescheinigung. Aber auch hier muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem Übertritt in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes kommt. Sollte dies der Fall sein, so sind Vorkehrungen zu treffen. Bei Remote Work außerhalb der EU müssen Arbeitgeber prüfen inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmende weiterhin in der deutschen Sozialversicherung verbleiben können.

Die wichtigste Versicherung bleibt die Auslandskrankenversicherung. Wir empfehlen, diese immer „on top“ abzuschließen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Unternehmen, die Remote Work offerieren, sollten unbedingt eine Remote-Work-Guideline erstellen, in der die Rahmenbedingungen von ortsunabhängiger Arbeit festgelegt sind. Neben den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen, sollte darin auch geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Remote Work möglich ist, welches Recht, wann anwendbar ist, also wann ist deutsches, wann ist das des Gastlandes anzuwenden? Wichtig ist auch zu klären, wie es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bestellt ist, wenn beispielsweise das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht mehr anwendbar ist und welche steuerlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

Videotipp: Lea Fiebelkorn über mobiles Arbeiten im Ausland

Trend zu Remote Work

Mobiles Arbeiten im Ausland ist und bleibt ein Dauerbrenner-Thema und wird auch künftig immer häufiger möglich sein. Denn: Warum im Büro sitzen, wenn man seine Arbeit doch von überall aus der Welt erledigen könnte? Der Trend zu Remote Work im Ausland hält an und es kommen auch mehr Menschen überhaupt auf die Idee, das zu tun.

Auch viele Arbeitgebende möchten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, aus dem Ausland zu arbeiten. Allerdings muss man auch hier einige Rechtsgrundlagen kennen und verstehen, um zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. BDAE-Unternehmensberaterin und Juristin Lea Fiebelkorn erläutert in einem kompakten Video die wichtigsten Dinge dazu. 

Hier geht es zum Video.

Broschüre der BDAE Consult

Das Portfolio der BDAE Consult zu den einzelnen Leistungen im Rahmen der Beratung von Workation und Remote Work finden Sie in der Image-Broschüre.

Broschüre Workation in der Praxis - Trend zu Remote Work

Download Broschüre