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Mann, Der Gepäcktasche hält
©Victor Freitas, Pexels

Ärger mit Flügen: Statt Legal Tech helfen diese Stellen bei Streitschlichtungen

Flugannullierungen oder Verspätungen sind ärgerlich. Reisenden stehen dann jedoch oftmals Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu, wie etwa eine Schlichtung. Nicht immer muss man dabei kostenpflichtige Unternehmen heranziehen.

Durch offensive Marketingstrategien landen viele Flugreisende auf den Webseiten von sogenannten Legal Tech-Unternehmen. Dahinter verbergen sich Unternehmen, deren Geschäftsmodell daraus besteht, mithilfe moderner Technologien, häufige Anwendungsfälle aus dem Rechtswesen oder den Zugang dazu zu vereinfachen. Meist sind diese Unternehmen auf kleinere, häufig wiederkehrende und einfache Sachverhalte, wie beispielsweise Flugentschädigungen, spezialisiert. Hier sind beispielsweise Flightright, Flugrecht.de oder EUclaim bekannte Anbieter, die bei der Durchsetzung von Rechten für Fluggäste helfen und in bestimmten Fällen auch zum Erfolg führen. Für ihre rechtliche Hilfe behalten diese einen Teil der Entschädigung ein. Die Höhe ist bei den anbietenden Legal Tech- Unternehmen ganz unterschiedlich und sollte in jedem Fall vorher genau geprüft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können jedoch auch ohne zahlungspflichtige Unternehmen zu Ihrem Recht kommen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, welche kostenlosen Alternativen es gibt.

Schlichtung als kostenlose Alternative

Legal Tech- Unternehmen arbeiten zwar mit Kanzleien zusammen, jedoch können sie die Airline erst dann zur Zahlung zwingen, wenn der Fall vor Gericht gelangt und zugunsten des Reisenden entschieden wird. Droht bereits die Verjährung des Anspruchs, lehnen Legal Tech-Unternehmen die Fälle oftmals ab.

Was viele Fluggäste nicht wissen: Sobald sie ihre Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einreichen, wird die Verjährung des Anspruchs gehemmt. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist dann vorübergehend nicht mehr weiterläuft.

Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland helfen kostenlos. Bei einer Einigung mit der Airline erhalten die betroffenen Fluggäste die volle Entschädigungssumme und zahlen kein Honorar.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) behandelt Beschwerden von Fluggästen gegen deutsche und ausländische Airlines, die Mitglied bei ihr sind.

Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) schlichtet Beschwerden gegen alle anderen Flugunternehmen, die nicht Mitglied bei der söp sind. Entscheidend ist hier, dass der Flug einen Bezug zu Deutschland hat (z. B. Start oder Landung).

Sitzt die Airline im EU-Ausland, kann das Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) ebenfalls kostenfrei weiterhelfen, ganz gleich, ob ein Bezug zu Deutschland besteht oder nicht.

Vorteile von Schlichtungsstellen

Neben der kostenlosen Hilfe der Schlichtungsstellen nehmen diese auch rechtlich komplizierte Fälle an und prüfen sie juristisch.

Eine Schlichtungsstelle kann die Airline zwar nicht zur Zahlung zwingen. Nimmt die Airline die Schlichtungsempfehlung jedoch an, ist sie bindend. Ein von beiden Seiten angenommener Schlichtungsvorschlag kann dann gerichtlich durchgesetzt werden, falls die Fluggesellschaft doch nicht zahlt.

Angesichts der Überlastung der Gerichte ist Schlichtung auch eine sinnvolle Option für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Diese Stellen geben Auskunft

Die nationale Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung, die beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) angesiedelt ist, berät Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zu Schlichtung und unterstützt Sie dabei, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Das Entscheidungshilfe-Klicktool des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands liefert ebenfalls einen ersten Überblick, wer bei Flugärger hilft, und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Wege haben.