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Flugausfälle
© Elizaveta - AdobeStock

Flugausfälle: Diese Rechte haben Reisende und das steht ihnen zu

Chaos und jede Menge Flugausfälle an den Flughäfen. Wegen Personalmangels beim Flughafen-, Abfertigungs- oder Kabinenpersonal und Streiks streichen Fluggesellschaften derzeit viele Flüge. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste in solchen Fällen haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erläutern ADAC-Club-Juristen.

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3.500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern.

Alternative Beförderung verlangen

Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.

Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Die ADAC-Club-Juristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen: Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.

Das bringt der ADAC-Entschädigungsrechner für Flugausfälle

Ist der Flug verspätet, wird verschoben oder fällt komplett aus, haben Passagiere Ansprüche gegen die Airline. Seit letztem Jahr können Fluggäste mit dem ADAC Entschädigungsrechner ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen. Unter anderem geht das mittels einer Kooperation von ADAC mit Myflightright. Dieser Flugrechte-Service gibt es nun eine erste Bilanz des Angebots, die zeigt: Im Schnitt gibt es bei den eingereichten Fällen rund 709 Euro an Entschädigung zurück.

Die meisten eingereichten Fälle von Myflightright stehen in Zusammenhang mit deutschen Airlines. Spitzenreiter ist Eurowings mit rund 17 Prozent der Fälle, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent. Insgesamt machen die großen Airlines wie Lufthansa, Eurowings oder Ryanair mit knapp 80 Prozent die meisten Fälle aus.

Keine außergerichtliche Einigung mit Ryanair möglich

Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Der ADAC Partner Myflightright reichte in circa zwölf Prozent aller Klagen eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft ein. Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, geschieht dies mit Ryanair nie. Somit landet jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa landet mit circa zehn Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahlt mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liegt mit rund sieben Prozent und damit etwas Abstand auf dem dritten Platz.

Grundsätzlich können Fluggäste bei Flügen aus oder in die EU bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird. Daneben sind weitere Erstattungen möglich.

Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie alle weiteren Informationen zum Thema Reiserecht gibt es unter adac.de/fluggastrechte.

Verbraucherzentrale fordert schnelles Einschreiten des Verkehrsministeriums

Nach mehreren Wochen Chaos an den Flughäfen hat Bundeverkehrsminister Volker Wissing eine Koordinierungsgruppe angekündigt, um kurzfristig Abhilfe gegen das Flug-Chaos zu schaffen. Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
 
„Viel zu lang hat sich die Bundesregierung das Flug-Chaos angesehen. Endlich wird es zur Chefsache gemacht. Viele Familien bangen um ihren Sommerurlaub, weil Airlines Flüge streichen oder am Flughafen die Abfertigung stundenlang dauert. Nach zwei Jahren Pandemie können sich Verbraucher*innen nicht auf den wohlverdienten Urlaub freuen, sondern müssen mit Stress und Unsicherheit klarkommen. Der vzbv fordert eine schnelle Lösung.

„Die Vorkasse-Praxis der Airlines gehört abgeschafft.“
 

Das aktuelle Chaos zeigt, wie wichtig gute Fluggastrechte sind. In der EU haben Verbraucher*innen derzeit ein gutes Schutzniveau. Der Weg zur Entschädigung ist trotzdem oft lang. Im digitalen Zeitalter sollten aber wenige Klicks genügen, damit Flugreisende die Antragsformulare finden und ihr Recht geltend machen können. Die anschließende Überweisung muss automatisiert erfolgen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing muss die Airlines hier in die Pflicht nehmen.

 Zudem gehört die Vorkasse-Praxis abgeschafft. Dass Flüge in der Regel vorab bezahlt werden müssen, kann für Verbraucher*innen ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Stattdessen dürfen Reise- oder Flugkosten erst kurz vor Reiseantritt fällig werden. Dass dies möglich ist, hat der vzbv in einem Gutachten bereits nachgewiesen.“