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© Anna Shvets, Pexels

Flugverschiebung von mehr als einer Stunde gilt als Annullierung

Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, die betroffenen Passagiere pünktlich über eine Flugverschiebung zu informieren. Das gilt auch, wenn die Buchung über einen Drittanbieter erfolgte.

Ende Dezember hatte das Landgericht Frankfurt am Main Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft Ryanair, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten, für rechtswidrig erklärt.

Die Fluggastrechte-Organisation AirHelp hat einen Rechtsstreit gegen die Laudamotion Gmbh – Tochtergesellschaft von Ryanair – gewonnen. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als Annullierung betrachtet werden können. Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet sind, die betroffenen Passagiere über derartige Verschiebungen zu informieren. Die Verantwortung liegt auch bei der Gesellschaft, wenn die Buchung über ein Reisebüro oder ein Internetportal erfolgte.

Flugverschiebung muss nicht zu Verspätung führen

Die Regelung gilt selbst dann, wenn dadurch die Fluggäste nicht verspätet an ihrem Zielort ankommen. Dementsprechend haben Fluggäste auch Anspruch auf Entschädigungszahlen. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass es in der Pflicht der Fluggesellschaften liegt, alle betroffenen Passagiere frühzeitig – das heißt mindestens 14 Tage im Voraus – über der Verlegung zu informieren.

„Wir haben in der Vergangenheit des Öfteren feststellen müssen, dass es bei Ryanair schwieriger ist als bei anderen Fluggesellschaften, die Fluggastrechte der Passagiere durchzusetzen. Nicht zuletzt durch die AGBs, die die Arbeit von uns als Online-Fluggastportal erheblich erschweren. Umso wichtiger ist nun nicht nur die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Mains, sondern auch die des Europäischen Gerichtshofs, welche uns in Zukunft bei vielen weiteren Rechtsstreitigkeiten bei der Durchsetzung der Fluggastrechte unterstützen wird“, erklärt Christian Leininger, Rechtsexperte bei Airhelp.

Flugverschiebung um mehr als sechs Stunden

AirHelp war gegen die Laudamotion GmbH zunächst vor das Bezirksgericht Schwechat gezogen, weil die Airline einen Flug von Palma de Mallorca nach Wien am 14. Juni 2018 um sechs Stunden nach vorne verlegte: Der Flug startete bereits um 8:40 Uhr statt um 14:40 Uhr. Die betroffenen Passagiere hatten den Flug mit dem Online-Reiseanbieter Kiwi gebucht.

Erst vier Tage vor dem Flug unterrichtete man sie über die Flugplanänderung. Dabei hatte Laudamotion Kiwi bereits mehr als 14 Tage vorher darüber Auskunft erteilt. Laudamotion wollten den Fluggästen einerseits aufgrund der frühzeitigen Bekanntgabe der Änderung keine Entschädigungen auszahlen. Andererseits nicht, weil man den Flug nach vorne verlegt hatte. Es lag deshalb keine Verspätung oder Stornierung vor.

Nach einer ersten Niederlage vor dem Bezirksgericht Schwechat, legte AirHelp Berufung vor dem Landesgericht Kornneuburg ein, welches die Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlag.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können aber bewirken, dass die Kompensationspflicht entfällt. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu.

Über AirHelp

Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben.