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Airline zahlt nicht bei Flugausfall wegen fehlendem Enteisungsmittel

Wird ein Flug bei extremem Winterwetter aufgrund fehlenden Enteisungsmittels annulliert, haben Reisende unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Airline. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11) hervor.

Im betreffenden Fall hatte der spätere Kläger im Dezember 2010 einen Flug von Madrid nach Berlin gebucht. Als dieser nach vorherigem tagelangen Schneefall wegen fehlenden Enteisungsmittels am Flughafen annulliert werden musste, buchte er eine andere Maschine und forderte die Kosten von der Fluggesellschaft zurück.

Außergewöhnliche Umstände verpflichten nicht zu Schadensersatz

Diese Forderung wiesen die Richter jedoch zurück. Die Airline habe nachweisen können, dass die Annullierung des Fluges aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurückzuführen sei. Der Vorrat an Enteisungsmittel sei vor dem Winter in ausreichendem Maße angelegt worden. Eine solche extreme Wetterlage sei nicht absehbar gewesen.

Quelle: VisumCentrale

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Foto: © Sergiy Serdyuk – Fotolia.com