Flugreisen: Ersatz bei technischem Defekt
Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen grundsätzlich auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme einen finanziellen Ausgleich leisten. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hatte ein Flugticket für einen Flug von Quito in Ecuador nach Amsterdam gebucht.