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Flugverspätung: Summe der Teilstrecken für Ausgleichszahlung entscheidend

Kommt es zu einer Verspätung auf einem Flug, der sich aus mehreren Teilstrecken zusammensetzt, ist für die Höhe der Ausgleichszahlung die Summe der einzelnen Strecken entscheidend. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 29 C 1952/13 [81]) hervor.

Im betreffenden Fall ging es um einen Flug von Luxor nach Frankfurt am Main, bei dem in Hurghada ein Zwischenstopp eingelegt wurde. Da sich der Flug erheblich verspätete, zahlte die Airline dem Passagier eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro. Dieser forderte jedoch die Zahlung von 600 Euro und zog vor Gericht, als die Fluggesellschaft dies mit der Begründung abwies, dass die Entfernung zwischen Luxor und dem Zielort Frankfurt lediglich 3.408 Kilometer betrage.

Die Richter schlossen sich der Argumentation des Klägers an. Entscheidend für die Höhe der Ausgleichszahlung sei die Summe der einzelnen Teilstrecken, hier also die Strecken Luxor – Hurghada und Hurghada – Frankfurt, und diese betrage im vorliegenden Fall mehr als 3.500 Kilometer. Deshalb stünde dem Reisenden auch eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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