Flugverspätung nach Schlaganfall: Kein Schadensersatz für Reisende
Verspätet sich ein Flug erheblich, weil ein Mitreisender einen Schlaganfall erlitt, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 43 C 6731/12).
Im vorliegenden Fall kam es bei einem Flug von Düsseldorf nach Costa Rica zu einer Verspätung von vier Stunden, weil einer der Passagiere einen Schlaganfall erlitt und das Flugzeug in Irland zwischenlanden musste. Die Airline sei dennoch nicht dazu verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu gewähren. Den Vorfall selbst werteten die Richter als einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EU-Gesetzgebung. Und da sich alle anderen für Costa Rica zugelassenen Flugzeuge zu dem Zeitpunkt im Einsatz befanden, war es für die Fluggesellschaft nicht möglich, kurzfristig ein Ersatzflugzeug bereitzustellen.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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