Gerichtsurteil: Keine bevorzugte Beförderung für gestrandete Passagiere
Verzögert sich der Abflug von Reisenden beispielsweise durch einen Vulkanausbruch, ist das kein Grund für eine bevorzugte Beförderung gegenüber Passagieren, deren Flug regulär gebucht wurde. So urteilte kürzlich das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).