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A shot of Flight attendant serving people on airplane

Bei Verspätungen muss Airline für Getränke sorgen

Kommt es zu einer massiven Verspätung eines Fluges, muss sich die Fluggesellschaft auch um eine ausreichende Versorgung der Passagiere mit Getränken kümmern. Tut sie das nicht, haben Reisende neben der Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung noch Anspruch auf eine Zahlung von Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 3 C 479/13 [36]) hervor.

Im vorliegenden Fall startete der Flug des späteren Klägers von Santo Domingo nach Frankfurt erst knapp vier Stunden später als geplant um 19 Uhr. Da er bereits gegen 13 Uhr eingecheckt hatte, befand der Man sich die ganze Zeit im internationalen Bereich des Airports, wo allerdings die Geschäfte geschlossen waren. Trotz mehrfacher Nachfragen hat der Reisende, der an Diabetes mellitus leidet, in der ganzen Zeit kein Wasser erhalten. Die Passagiere mussten schließlich noch mit dem Bus nach Punta Cana transferiert werden, aber auch während des Transfers und auf dem Ersatzflughafen bekam er kein Getränk.

Er verklagte daraufhin die Airline auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 200 Euro. Das Gericht schloss sich seiner Sichtweise an. Da der Reisende in der Sicherheitszone des Flughafens nur eine geringe Menge an Flüssigkeit mitführen könne, hätte er sich auch nicht selbst mit ausreichend Flüssigkeit versorgen können. Da die Fluggesellschaft der Aufgabe, ihre Passagiere mit Proviant zu versorgen, nicht nachgekommen sei und dem Passagier dadurch Gesundheitsbeeinträchtigungen entstanden seien, habe er ein Recht auf die Zahlung von Schadenersatz.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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