Flugreisen: Keine Bearbeitungsgebühr bei Stornierung
Eine Fluggesellschaft darf für die Stornierung von Flugreisen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das hat ein aktuelles Gerichtsurteil ergeben. Hintergrund: Kunden einer Fluggesellschaft sollten nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsentgelt zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten.Die Richter entschieden, dass die Bearbeitung einer Stornierung keine Leistung ist, für die eine Airline extra kassieren darf.
Begründung: Kunden haben ein gesetzliches Kündigungsrecht, daher ist eine Fluggesellschaft ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln. Ferner wurde der Fluggesellschaft untersagt, den Anteil an Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Auf der Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main wurden lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von 1 beziehungsweise 3 Euro angegeben.
Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens beläuft sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person. Die Richter stellten klar, dass Fluggesellschaften den Endpreis korrekt aufschlüsseln müssen, so die ARAG-Rechtsexperten (KG Berlin, Az.: 5 U 2/12).
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]
Reklamationen bei Flugreisen: Die Verbraucherrechte
Flugverspätung: Entschädigung auch ohne Buchungsbestätigung
Flugverspätung: Ausgleichszahlung steht auch Kleinkindern zu
Entschädigung bei Flugverspätung: Die Verbraucherrechte
Fuggastrechte: Kein Schadensersatz bei Landeverzicht aufgrund von Unwetter
Kein Schadenersatz bei Flugausfall nach Schneefällen
[/symple_box]
Foto: © gkphotoart2012 – Fotolia.com