
Flugverspätung wegen einer Katze: Keine Entschädigung
Über einen Tag zu spät am Zielort? Hier muss die Fluggesellschaft den Passagieren in der Regel Ausgleichszahlungen leisten. Es gibt aber Ausnahmen: Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung. Über einen recht kuriosen Fall hatte nun das Amtsgericht Rüsselsheim zu entscheiden.