Flugverspätung bei Teilbuchungen: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung
Flugreisende, die mehrere Teilflüge in einer Buchung (Teilbuchungen) kombiniert haben, können auch bei großer Verspätung einen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen. Das hat kürzlich der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Az. C-436/21).