Allergische Reaktion im Flugzeug: Passagierin erhält Schadensersatz
Eine Reisende, die durch verteilte dampfende Erfrischungstücher während einer Flugreise eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
Eine Reisende, die durch verteilte dampfende Erfrischungstücher während einer Flugreise eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Bundesregierung lehnt die von der Europäischen Union (EU) geplante Verschlechterung der Fluggastrechte ab. Sie werde die Reform, wonach eine Entschädigung erst ab einer Flugverspätung von fünf Stunden gezahlt wird, nicht akzeptieren und den Vorstoß nicht unterstützen.
Wer den Schweizer Flughafen Basel zum Ziel hat, hat im Falle einer Flugverspätung Anrecht auf Schadensersatz im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Der Grund: Der Flughafen Basel-Mulhouse liegt auf französischem Staatsgebiet und wird von einem Schweizer-Französischen Konsortium betrieben.
Verspätet sich ein Flug erheblich, weil ein Mitreisender einen Schlaganfall erlitt, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 43 C 6731/12).
Für Passagiere in der EU gelten bei Flugausfällen oder –verspätungen besondere Rechte. Diese Ansprüche stehen Fluggästen auch im Falle eines Streiks zu, wie aktuell der Streik bei der Lufthansa. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise bei Annullierung eines Fluges nach Möglichkeit Umbuchungen auf eine andere Fluggesellschaft vornehmen.
Zurzeit legt der Lufthansa-Streik legt den Flugverkehr lahm. Als Reaktion auf die Arbeitskampfdrohung von etwa 5.400 Flugzeugführern hat das Unternehmen von Mittwoch bis Freitag insgesamt 3.800 Verbindungen gestrichen.
Die meisten Deutschen (sechs von zehn) wissen nicht, was ihnen bei Verspätung, Überbuchung oder Ausfall ihres Flugs zusteht. Dies hat eine repräsentative Umfrage von Finanztip ergeben. Ein neuer Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet ab sofort Unterstützung: Dort können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche sie in ihrem Fall geltend machen können.
Haben Fluggäste im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung, darf ihnen die Airline die Zahlung derselben auch dann nicht verweigern, wenn die Reisenden keine Buchungsbestätigung mehr vorlegen können.
Nur fliegen ist schöner – wenn da nicht der Ärger mit Verspätungen oder verschwundenen Gepäckstücken wäre. Denn Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften durchzusetzen, kann sehr kompliziert, langwierig und unter Umständen sogar erfolglos sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die europäische Verordnung über Fluggastrechte auch für Flüge mit Start in der Schweiz und Ziel in einem Staat außerhalb der Europäischen Union anwendbar ist.