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Änderung der Fluggastrechte: WISO-Bericht klärt auf

Die Bundesregierung lehnt die von der Europäischen Union (EU) geplante Verschlechterung der Fluggastrechte ab. Sie werde die Reform, wonach eine Entschädigung erst ab einer Flugverspätung von fünf Stunden gezahlt wird, nicht akzeptieren und den Vorstoß nicht unterstützen. Das erklärt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, am Montag, 28. April 2014, 19.25 Uhr, im ZDF-Wirtschafts- und Verbraucher-Magazin „WISO“.

Obwohl viele Mitgliedstaaten einer Verschlechterung zustimmen würden, gehe es der Bundesregierung darum, einen hohen Schutz der Verbraucher zu erhalten. Darin seien sich die zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Justiz einig, so Billen.

Aktuellen Stand der Fluggastrechte erhalten

Verbraucherschützer erwarten von der Bundesregierung allerdings noch mehr. Die EU-Pläne lediglich nur abzulehnen, reiche noch nicht, sagt Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ganz klar sagt, dass das gegenwärtige Niveau der Fluggastrechte gehalten werden muss.“ Diese Haltung müsse dann auch im Europäischen Rat durchgesetzt werden.

Derzeit haben Fluggäste ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Die Pläne des Europäischen Rats sehen dagegen einen Anspruch erst ab einer Verspätung von fünf Stunden vor, bei internationalen Flügen ab 6.000 Kilometern sogar erst ab zwölf Stunden. Der EU-Rat will die neue EU-Richtlinie zu den Fluggastrechten auf seiner nächsten Sitzung im Juni beschließen.

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Foto: © ksensoy – Fotolia.com