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Keine Kreditkarte: Airlines dürfen Flug nicht verweigern

Fluggesellschaften dürfen wegen einer fehlenden Kreditkarte ihren Passagieren den Flug nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main entschieden.In dem vorliegenden Fall konnten Kunden der Fluggesellschaft die Tickets nur per Kredit- oder Debitkarte zahlen. Für den Fall, dass sie die entsprechende Karte nicht am Check-In-Schalter vorweisen konnten, durften sie den gebuchten Flug laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht antreten. Nachdem eine Kundin ihr Ticket im Internet gebucht und per Kreditkarte gezahlt hatte, wurde sie von ihrer Bank aufgefordert, die Karte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Die Frau konnte die Karte nicht am Flughafen vorlegen, woraufhin sie nicht mitfliegen durfte.

Kreditkarte ist Zahlungsmittel und keine Reiseunterlage

Die Frankfurter Richter verurteilten die Fluggesellschaft schließlich dazu, Schadenersatz an die Kundin zu zahlen. Außerdem darf die Fluglinie die strittige Klausel nicht mehr verwenden. Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage, erläutern die ARAG-Rechtsexperten. Die Nichtvorlage der Kreditkarte am Check-In-Schalter berechtigt die Fluggesellschaft daher nicht, einen gebuchten Flug zu verweigern und damit den Vertrag nicht einzuhalten. Die Klausel treffe zudem auch Kunden, die unverschuldet die Kreditkarte nicht mehr besitzen, weil diese nach der Buchung aus Sicherheitsgründen von der Bank eingezogen wurde (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 142/10).

Quelle: ARAG

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Foto: © Sebastian Kaulitzki – Fotolia.com