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Schadenersatz bei Ausfall der Nachtruhe durch Flugverspätung

Wird ein Reisender durch eine verspätete Ankunft mit dem Flugzeug um seine Nachtruhe gebracht, muss er dies nicht klaglos hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg (Az.: 8B 194/10) hervor.

Im vorliegenden Fall hatte sich die Anreise des Klägers auf einer Pauschalreise nach Ägypten zu seinem Hotel durch die Verspätung seines Flugzeugs um mehr als fünf Stunden verzögert. Er erreichte es nicht wie geplant um 2 Uhr nachts, sondern erst 7.15 Uhr. Die Nachtruhe fiel dadurch komplett aus.

Das Gericht gab seiner Klage nach Reisepreisminderung statt. Argumentation: Der Ausfall der Nachtruhe übersteige die Grenze des Zumutbaren. Bis zu einer Flugverspätung von vier Stunden sei es noch als Unannehmlichkeit zu bewerten. Wird die Verspätung noch größer und falle zudem noch die Nachtruhe komplett aus, liege ein Reisemangel vor. Allerdings gestanden sie dem Reisenden nur eine Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des Tagespreises pro angefangene Stunde Verspätung zu. In diesem Fall erhielt der Kläger somit eine Summe von 17,11 Euro.

Quelle: CIBT VisumCentrale

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