Bei Flugreise gelten für Airline Beförderungsbedingungen des Veranstalters
Hat ein Veranstalter in seinen Beförderungsbedingungen nicht vorgesehen, dass Reisende mit einem gebrochenen Arm ein Flugtauglichkeitsattest vorlegen müsse, darf die Airline dem Kunden auch nicht die Mitnahme verweigern.