Flugverspätung: Entschädigung auch ohne Buchungsbestätigung
Haben Fluggäste im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung, darf ihnen die Airline die Zahlung derselben auch dann nicht verweigern, wenn die Reisenden keine Buchungsbestätigung mehr vorlegen können. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 31 C 2552/12 [78]).
Im vorliegenden Fall ging es um einen Flug von Colombo auf Sri Lanka über Dubai nach Frankfurt/Main. In Dubai musste die Maschine aufgrund einer Reparatur am Boden bleiben und der Anschlussflug startete erst mit fast einem Tag Verspätung. Die späteren Kläger verlangte daraufhin Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, gezahlt wurden ihnen von der Fluggesellschaft jedoch nur 144,50 Euro.
Existenz der Buchungsbestätigung entscheidend
Das sei nicht rechtens, entschieden die Richter. Begründung: Den von der Fluggesellschaft angeführten Grund, dass die Kläger keine Buchungsbestätigung vorgelegt hatten, ließen sie nicht gelten. Nach Ansicht der Richter sei ausreichend, wenn eine Buchungsbestätigung existiere. Und das sei dann der Fall, wenn Reisende anderweitig beweisen könnten, dass sie die Reise angetreten haben.
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Quelle: VisumCentrale
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