EU-Fluggastrechte: Was die EU ändern will
Nur fliegen ist schöner – wenn da nicht der Ärger mit Verspätungen oder verschwundenen Gepäckstücken wäre. Denn Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften durchzusetzen, kann sehr kompliziert, langwierig und unter Umständen sogar erfolglos sein. Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollen Flugpassagiere zukünftig mehr Rechte erhalten – sogar noch mehr, als die Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hat. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf stimmt das EU-Parlament heute ab. Dann müssen nur noch die EU-Regierungen zustimmen. Die ARAG-Rechtsexperten erläutern, was geplant ist.
Verspätungen: Kommission vs. Parlament
Die Kommission hatte vorgeschlagen, bei verspäteten innereuropäischen Flügen erst ab einer Verspätung von fünf Stunden Entschädigungen zu zahlen. Das EU-Parlament will Entschädigungen aber schon ab drei Stunden Verspätung innerhalb Europas zulassen. Bei längeren Flügen soll die Schwelle bei fünf Stunden und bei Interkontinentalflügen bei sieben Stunden liegen. Die Kommission hatte da sogar zwölf Stunden vorgeschlagen. Das würde dazu führen, dass wohl nur noch ein Drittel der derzeit bestehenden Entschädigungsansprüche erhalten bliebe, so die ARAG-Experten.
„No-Show-Regel“ soll entfallen
Die Parlamentarier wollen außerdem die umstrittene „No-Show-Regel“ kippen. Dabei können die Airlines Passagieren den Rückflug verwehren, wenn diese den Hinflug nicht angetreten haben. Derzeit müssen Passagiere oft einen teureren Einzelflug buchen und können nicht den rabattierten Hin-und Rückflug buchen, erläutern die ARAG-Experten.
Verhandlungen mit den EU-Regierungen
Die Fluggesellschaften laufen Sturm gegen die Pläne der Parlamentarier. Sie befürchten enorme Kosten – die sie dann allerdings an die Reisenden weitergeben würden. Was von den weitgehenden Vorstellungen des EU-Parlaments am Ende tatsächlich Gesetzeskraft erlangt, muss sich aber ohnehin erst zeigen. Denn nach der heutigen Abstimmung gehen erst mal die Verhandlungen mit den Vertretern der EU-Regierungen los.
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