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Planungssicherheit bei Flugreisen
© Maria Oliynyk, Unsplash

Mehr Planungssicherheit bei Flugreisen

Was Flugreisende beachten müssen, um die Planungssicherheit bei Flügen zu erhöhen, erklärt das Flugrechteportal Flightright. Aktuell ist die Liste an Verunsicherungen bei Buchungen ziemlich lang. Reisewarnungen, Risikogebiete, Flugverspätungen und -ausfälle sollten immer im Hinterkopf sein.

Reisende, die rechtzeitig am Flughafen waren und Ihren Flug aufgrund von zu langsamen Sicherheitschecks verpassen, können von der Bundesrepublik Schadensersatz verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 1 U 220/20) und sprach zwei Klägerinnen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu. Die Klägerinnen hatten trotz erfüllter zeitlicher Vorgaben einen Flug vom Frankfurter Flughafen verpasst. Grund war, dass es zu langen Wartezeiten bei den Passagierkontrollen kam. Diese hatte die Bundespolizei organisiert. „Es kann nicht sein, dass der langersehnte Urlaub durch schlechte Organisation der Behörden oder Flughafenbetreiber ins Wasser fällt. Deshalb freut uns die Entscheidung des Gerichts, die den Weg für Sicherheit bei Flugbuchungen und so für eine generelle Stärkung der Fluggastrechte freimacht“, sagt Claudia Brosche, Rechtsexpertin von Flightright.

Flugvorverlegung gilt als Annullierung

Eine weitere Gerichtsentscheidung, die die Planungssicherheit für Flugreisende erhöht, ist die des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach gilt es als Annulierung, wenn ein Flugzeug über eine Stunde früher als geplant abhebt. Da dies bei Fluggästen zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führt, steht ihnen auch in diesem Fall ein Entschädigungsanspruch zu. 

Erreichen sie den Flug dennoch, können sie ihn auch nutzen – der Entschädigungsanspruch bleibt auch dann bestehen. Erreichen Reisende den Flug nicht, haben sie zudem Anspruch auf wahlweise eine Ticketrückerstattung oder eine vergleichbare Ersatzbeförderung. 

Zudem urteilte der EuGH, dass Flugreisende auch dann Ansprüche gegen eine Airline haben können, wenn ein Flug über Reiseveranstalter gebucht und durch diese bestätigt wird, aber die Airline den Flug streicht, ohne dass die Flugreisenden hierüber informiert werden. „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, da eine Vorverlegung eines Fluges gravierende Folgen für die Urlaubsplanung von Passagieren und Passagierinnen haben kann und deren Rechte nun durch das Urteil gestärkt werden“, so Brosche weiter. „Es freut uns zudem, dass auch der EUGH die in Frage stehenden Dokumente als bestätigte Buchungen ansieht. Dadurch können Geschädigte noch erfolgreicher ihre Ansprüche gegen eine Airline geltend machen.“

Reise- und Flugportale bemühen sich um Planungssicherheit trotz Pandemie

Viele Reise- und Flugportale haben ihren Service während der Pandemie erweitert und auf mehr Planungssicherheit ausgerichtet. Sie bieten beispielsweise Versicherungen an, die die Geldrückerstattung bei einer Infektion oder anderen Komplikationen im Zusammenhang mit Corona garantieren. Hier müssen Flugreisende bei den Versicherungen individuell sehr genau darauf achten, was abgesichert ist und was nicht.

Auch Fluggastrechts-Portale haben sich neue, kreative Modelle für mehr Planungssicherheit ausgedacht. Flightright ermöglicht es Reisenden bei Komplikationen beispielsweise einfacher, ihre Reise fortzusetzen und nicht erst im Nachhinein eine Erstattung zurückzufordern. Flightright FirstClass bietet bei Flugausfall, großer Verspätung und verpasstem Anschluss rund um die Uhr einen kostenlosen Ersatzflug für bis zu 1.000 Euro pro Person. Für besonders lange Wartezeiten gibt es sogar einen Lounge-Zugang. Ziel dieser Produktentwicklung ist es, Barrieren und Unsicherheiten bei der Buchung von Flugreisen minimieren.