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Junge Frau am Flughafen mit Flugverspätung
© Elizaveta, AdobeStock

Wenn die Flugverspätung Gold wert ist: Das ABC der Flugentschädigung

Die Sommermonate sind die Monate der Urlaube. Die Urlaubszeit zieht viele von uns jedes Jahr in ferne Länder, wo die Sonne gefühlt ewig scheint und das Meer nur einen Katzensprung entfernt ist. Die Vorfreude auf die wohlverdiente Auszeit steigert sich schon das ganze Jahr in uns an. Dann ist die Zeit endlich da und der Abflug steht bevor. Mit vollen Koffern und vor allem aber einem freudigen Lächeln möchte man nun die Auszeit antreten. Und dann geschieht das absolut schrecklichste: die Abflugzeit verspätet sich extrem oder aber der Flug fällt sogar komplett aus. Die Enttäuschung in diesem Moment ist kaum zu übertreffen. Aber hier steht dem geschädigten Fluggast eine entsprechende Entschädigung für die Flugverspätung zu. Und diese sollte unbedingt auch eingefordert werden. Denn nicht allzu selten versuchen die Fluggesellschaften, sich aus ihrer Verantwortung zu ziehen und lassen den Fluggast ohne Hilfe stehen.

Die Rechte kennen

Fluggesellschaften müssen im Fall einer Flugverspätung oder eines -ausfalls für eine Entschädigung aufkommen. Diese Entschädigung bei Flugverspätung ist genaustens geregelt. Und zwar in der EU-Fluggastverordnung 261-2004. Hier darf sich jeder geschädigte Fluggast ruhigen Gewissens erkundigen und die Fluggesellschaft zur Rechenschaft ziehen. Allerdings liest sich dies einfacher, als es in der Wirklichkeit ist. Denn die Fluggesellschaften drücken sich gerne vor ihrer Verantwortung. Und so ist es meist ein weiter Weg, bis man als Fluggast seine Entschädigung erhält. Aber hier kann man sich Hilfe holen. Kein Fluggast muss so einen Entschädigungsstreit alleine ausfechten. Auf den Online Hilfeplattformen für Flugverspätungen und Entschädigungen stößt man auf offene Ohren. Sie helfen dabei, die Rechte seitens der Fluggesellschaft geltend zu machen und regeln allen Schriftverkehr mit dieser. Als Fluggast muss man sich hier nur zurücklehnen und abwarten. Bei einer erfolgreichen Vermittlung bekommt die Hilfeplattform dann nur einen prozentualen Anteil des Entschädigungsbetrages ausgezahlt. In seltenen Fällen steht dem Fluggast am Ende tatsächlich keine Zahlung zu, hier geht dann der Fluggast und die Plattform leer aus. Der Fluggast muss hier für keinerlei Kosten aufkommen.

Definition Flugverspätung

Wer am Flughaften steht und der Flug wird voraussichtlich mit einer Verspätung von 1 bis 3 Stunden eintreffen, der hat leider noch kein Anrecht auf eine Entschädigung. Erst bei einer Verspätung von 3 und mehr Stunden wird offiziell von einer Flugverspätung gesprochen. Dabei wird vom Ankommen am Reiseziel ausgegangen. Wie genau die Höhe der Entschädigung dann aussieht, bemisst sich an der Distanz. Und zwar die Distanz zwischen dem Abflughafen und dem Zielflughafen. Hier greift dann das EU-Recht:

  • Entfernung zum Zielort bis zu 1.500 km: Entschädigung 250 €
  • Entfernung zum Zielort 1.500 bis zu 3.500 km: Entschädigung 400 €
  • Entfernung zum Zielort mehr als 3.500 km: Entschädigung 600 €

Zusätzliche Leistungen bei Flugverspätung

Wer eine Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hat, dem steht sogar eine Erstattung des gesamten Flugtickets zu, wenn man denn den Flug nicht mehr antreten möchte. Auch stehen einem als geschädigter Fluggast noch weitere Leistungen zu. Hier zu können Essensgutscheine zählen, mit denen man sich dann am Flughafen entsprechende Mahlzeiten holen kann. Sollte zwischen der eigentlichen Abflugzeit und der neuen Abflugzeit eine Nacht einbrechen, dann muss dem Fluggast eine flughafennahe Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Hier kann sich der Fluggast dann ausruhen, bis die neue Abflugzeit ansteht.

Fluggesellschaften und ihre Weigerungsrechte

Natürlich möchte man eine Schuld nicht direkt eingestehen und so versuchen die Fluggesellschaften erst einmal, die Schuld von sich zu weisen. Es können viele Gründe für eine Flugverspätung aufgetreten ein, hier muss dann vor allem die Ursache geklärt werden. Geprüft wird dann in so einem Falle, ob die Fluggesellschaft die Flugverspätung hätte verhindern können. Sollten außergewöhnliche Umstände aufgetreten sein, dazu würde zum Beispiel ein schweres Gewitter zählen, dann kann man der Fluggesellschaft keine Schuld zuweisen. In einem solchen Falle wäre sie also nicht schuld und muss auch keine Entschädigungen an Fluggäste auszahlen.

Wer einen Schaden durch eine Flugverspätung erlitten hat, der sollte sich auf keinen Fall nur mit einem neuen Flugtermin zufriedengeben. Leider treten nur selten die Fluggäste für ihre Rechte ein und somit sparen die Fluggesellschaften jedes Jahr etliche Euros, da einfach keine Entschädigungen von Geschädigten eingefordert werden. Dabei muss man hier noch nicht einmal unbedingt mehr Arbeit haben.