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Flugverspätungen
© Michael Gaida auf pixabay.com

Flugverspätungen und -ausfälle in Deutschland nehmen weiter zu

Flugreisende aus Deutschland müssen sich in diesem Sommer wieder auf lange Wartezeiten gefasst machen. Laut einer Analyse von AirHelp drohen 2019 noch mehr Flugverspätungen und -ausfälle als im Chaos-Sommer 2018. Im ersten Drittel 2019 wurde bereits ein überproportional hoher Anstieg an Flugproblemen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet.

So gab es zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2019 rund 12 Prozent mehr Flugausfälle und rund fünf Prozent mehr verspätete Flüge als im selben Zeitraum 2018. Gleichzeitig ist das Gesamtaufkommen an Passagierflügen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,8 Prozent gewachsen.

Forderung nach besseren Betriebsabläufen bei den Airlines

Um das Flugchaos der letzten Jahre wieder in den Griff zu kriegen, müssen die Airlines zwingend ihre Betriebsabläufe normalisieren, fordert AirHelp. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise die Entzerrung enger Flugpläne sowie die Förderung von weiblichen Piloten, um dem zunehmenden Pilotenmangel zu begegnen. Aktuell beträgt der Frauenanteil unter Piloten bei der Lufthansa sechs Prozent. Weltweit sind es fünf Prozent.

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person berechtigen. Betroffene Passagiere sollten daher unbedingt prüfen, ob sie Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung haben.

Flugverspätungen: Diese Rechte haben Passagiere

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.