Entschädigung bei Flugverspätung: Die Verbraucherrechte
Wer endlich die langersehnte Urlaubsreise antreten möchte oder nach einem Städtetrip wieder zurück nach Hause will, verlässt sich in der Regel darauf, dass der gebuchte Flug pünktlich abhebt. Aus ganz verschiedenen Gründen kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Flugverspätungen oder -annullierungen gibt. In solchen Fällen haben Passagiere laut der EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 weitreichende Rechte – eine Entschädigung bei Flugverspätung ist zumindest eine kleine Wiedergutmachung.
Warten am Flughafen wegen Flugverspätung– welche Unterstützungsleistungen es gibt
Damit Reisende bei Flugausfall oder Flugverspätung Entschädigung erhalten, gilt zunächst die Voraussetzung, dass der Flug von einer in der Europäischen Union (EU) beheimateten Fluggesellschaft durchgeführt wird. Außerdem muss der Flug in einem EU-Land starten oder zu einem Zielflughafen in der EU führen; von der Verordnung sind also nicht nur Flüge innerhalb Europas betroffen.
Wer als Passagier eine gültige Reservierung hat und zur angegebenen Zeit am Check-In war, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Wenn ein Flughafen oder der Luftraum gesperrt wird und dies zu einer Verspätung führt, kann man zwar den Ticketpreis zurückerhalten, eine Entschädigung wird jedoch meist nicht fällig. Anders sieht es beim Ausfall eines Fluges wegen technischer Probleme aus: Dort muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Fehler nicht beim Unternehmen lag, andernfalls sind Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro pro Passagier fällig. Daneben muss die Airline Ihnen unter Umständen weitere Unterstützungsleistungen anbieten wie beispielsweise Erstattung von Telefonkosten und Verpflegung.
Fluggastrechte sind bares Geld wert
Wenn Betroffene bei einer Flugverspätung Entschädigung fordern, gibt es jedoch oft Probleme, da Fluggesellschaften selten freiwillig zahlen. Häufig werden Schadensersatzforderungen mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ abgelehnt, auch wenn die Fluggesellschaft eigentlich verantwortlich ist.
In solchen Fällen kommen Gesellschaften wie beispielsweise flightright ins Spiel: Diese vertreten die Fluggastrechte von Passagieren und fordern deren Recht auf Entschädigung ein, notfalls auch vor Gericht – ohne dass die Geschädigten ein Kostenrisiko tragen. Rechtsvertretungen flightright können für gewöhnlich professioneller argumentieren als einzelne Verbraucher und verfügen über die nötige Expertise.
Passagiere sparen sich somit den Papierkrieg und Stress. Kosten fallen für nur dann an, wenn die Rechtsexperten erfolgreich sind. Flightright beispielsweise vertritt die Fluggastrechte der Verbraucher und berechnet dafür eine Gebühr von 25 Prozent der ausgezahlten Entschädigung, nur im Erfolgsfall.
Hintergrund: Nach einer langen Nacht auf den harten Bänken eines italienischen Vor-Ort-Flughafens (der Flug war auf den nächsten Morgen verschoben worden) und langwierigen Diskussionen mit der Fluggesellschaft, war die Idee für flightright geboren. Das Know-how der Firmengründer ermöglicht es Fluggästen, ihre nach europäischem Recht zugewiesenen Entschädigungsansprüche auf Augenhöhe gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen.
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