Entschädigung bei Ausfall wegen erkranktem Piloten
Fällt ein Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten aus und verspätet sich der Flug dadurch massiv, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 138/12).
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Flug von Berlin nach Kairo um ganze vier Stunden verspätet, nachdem der Pilot wegen Krankheit ausgefallen war. Die Airline verweigerte die Ausgleichszahlung zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden werde wie ein Flugausfall behandelt. Den Passagieren stehe in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zu.
Krankheit ist keine höhere Gewalt
Und höhere Gewalt scheide als Ursache für die Verspätung in diesem Fall aus, weil mit einem krankheitsbedingten Ausscheiden von Piloten jederzeit zu rechnen sei und die Airline für Abhilfe in Form einer Ersatzcrew oder einer schnellen Umbuchung auf andere Flüge sorgen müsse.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
Schadensersatz bei verpasstem Anschlussflug
Flugverspätungen werden nicht doppelt entschädigt
Kein Schadensersatz bei Flugausfall wegen Vogelschlags
Anschlussflug wegen verspäteter Maschine verpasst: Airline muss zahlen
Entschädigung bei Flugverspätung: Die Verbraucherrechte
Fuggastrechte: Kein Schadensersatz bei Landeverzicht aufgrund von Unwetter
Keine Kreditkarte: Airlines dürfen Flug nicht verweigern
Kein Schadenersatz bei Flugausfall nach Schneefällen
Abbruch des Fluges ist Annullierung
BGH-Urteil: Auch ohne Gepäckschein muss Airline Verlust ersetzen
Foto: © adrenalinapura – Fotolia.com