Entschädigung bei Ausfall wegen erkranktem Piloten
Fällt ein Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten aus und verspätet sich der Flug dadurch massiv, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 138/12).