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krank im Urlaub
© galitskaya - AdobeStock

Krank im Urlaub: Diese Rechte haben Arbeitnehmende

Kurz vor der Urlaubsreise oder während des Urlaubs krank werden, passiert vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wie man die durch eine akute Erkrankung versäumte Urlaubszeit zurückbekommen kann, erläutert Fachanwältin für Arbeitsrecht, Livia Merla.

Oft ist das Immunsystem durch den Stress der Urlaubsvorbereitungen und die Strapazen der Reise geschwächt. Zudem trifft man unterwegs – sei es an Bahnhöfen, Flughäfen oder im Hotel – auf eine Vielzahl anderer Menschen und ist so vermehrt Krankheitserregern wie beispielsweise Erkältungsviren ausgesetzt. 

Urlaubstage gehen nicht einfach verloren

Die gute Nachricht: Die Urlaubstage gehen nicht einfach verloren, wie Livia Merla erläutert: „Wenn ich per Attest nachweisen kann, dass ich im Urlaub wirklich arbeitsunfähig war, werden die betroffenen Tage nicht vom jährlichen Urlaubsanspruch abgezogen.“

Wichtig sei es allerdings, den Arbeitgebenden bereits während des Urlaubs umgehend über die Erkrankung zu informieren und diese schon ab dem ersten Krankheitstag ärztlich bestätigen zu lassen. Die durch Krankheit versäumte Zeit darf der Expertin zufolge aber keinesfalls einfach an den aktuellen Urlaub angehängt werden. „Zu welchem Zeitpunkt die verlorenen Urlaubstage nachgeholt werden können, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen beziehungsweise durch diesen genehmigt werden.“

Krank im Urlaub
Livia Merla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei mgp in Berlin. (Foto: Livia Merla, MGP)

Ausländisches Attest muss deutschen Standards genügen

Erkranke man während einer Auslandsreise, sei darauf zu achten, dass aus dem vor Ort ausgestellten ärztlichen Attest eindeutig die Arbeitsunfähigkeit sowie der genaue Zeitraum der Erkrankung hervorgehe. Falls die Rückreise krankheitsbedingt nicht pünktlich angetreten werden kann, muss der Arbeitnehmer laut Expertin auch zum Zeitpunkt der Rückreise weiterhin krankgeschrieben sein. „Wenn das Attest nicht den deutschen Standards genügt, kann es angezweifelt werden“, so Livia Merla.

„Einen Anspruch auf die sogenannten Kinderkrankentage gibt es während des Urlaubs nicht.“

Außerdem sehe das Gesetz eine solche Rettung von Urlaubstagen nur dann vor, wenn man selbst erkrankt sei. „Einen Anspruch auf die sogenannten Kinderkrankentage gibt es während des Urlaubs nicht. Das heißt, Urlaubstage, die durch die Pflege erkrankter Kinder verloren gehen, werden ganz normal verbraucht“, erklärt die Anwältin. Wer während des Abbaus von Überstunden erkrankt, habe leider ebenfalls kein Anrecht, diese Stunden beziehungsweise Tage vom Arbeitgeber zurückzubekommen – selbst dann nicht, wenn ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Trotz Krankheit den Urlaub antreten?

Und wie sieht die Gesetzeslage aus, wenn man bereits vor dem Urlaub erkrankt? Darf man trotz Krankschreibung verreisen oder gilt es, in jedem Fall daheim das Bett zu hüten? „Bei bestehender Erkrankung ist ein Reiseantritt Ermessenssache“, so die Expertin. „Ist die Reise für die Genesung förderlich, zum Beispiel ein entspannender Aufenthalt am Meer bei Atemwegserkrankungen, spricht nichts dagegen.“ Abzuraten sei hingegen von einem „Partyurlaub“ – hier könne der Arbeitgebende eher argumentieren, dass dieser einer Genesung entgegenstehe. Darüber hinaus empfiehlt Livia Merla: „Wenn ich trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise plane, sollte ich frühzeitig und offen mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen, um Missverständnissen und etwaigen späteren Konflikten vorzubeugen.“

Video-Tipp: Krankmeldung im EU-Ausland: Das gilt

Krank im Urlaub

Eine Krankmeldung muss vom Arbeitgebenden und der Krankenkasse in Deutschland auch dann anerkannt werden, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Ausland lebt.

Die Krankmeldung – oder wie es fachlich korrekt heißt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ist eine vom Arzt oder einer Ärztin attestierte Bescheinigung darüber, dass eine fest angestellte Person arbeitsunfähig sind. Dieser Nachweis sollte spätestens am dritten Tag der Krankmeldung beim Arbeitgebenden vorliegen.

Neben dem Arbeitgebenden sollte ein Durchschlag der Krankmeldung auch an die Krankenkasse weitergeleitet werden, damit diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung prüfen kann. Weitere Infos erfahren Sie in diesem Video.

 

Vorbeugen und Behandeln mit Arzneimitteln

Auch wenn Urlaubstage bei nachgewiesener Krankheit nicht verfallen – einfacher ist es doch, gar nicht erst krank zu werden. Um grippalen Infekten vorzubeugen, kommt es unter anderem auf ausreichenden Schlaf, eine gesunde Ernährung und Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen an. Ist dann doch eine Erkältung im Anmarsch, so können Symptome durch Arzneimittel beispielsweise der Hermes Arzneimittel GmbH abgemildert werden.