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Gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei Entsendung
15. Dezember 2011

Gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei Entsendung

Wer im Rahmen einer Geschäftsreise oder Entsendung vorübergehend im Ausland arbeitet und nach seiner Rückkehr bei einem anderen Arbeitgeber weiterbeschäftigt wird, ist während des Auslandseinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert.