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Rückholung
Lea Fiebelkorn, BDAE Consult

„Eine Rückholung von Expats aus dem Ausland ist ein immenser Aufwand für Unternehmen“

Für international tätige Unternehmen bringt die Corona-Pandemie in dieser Form noch nie dagewesene Herausforderungen – eine besteht in der Rückholung von Expats aus dem jeweiligen Einsatzland. Doch auch Produktionsstopps und Auftragsverluste machen ihnen zu schaffen. Wie insbesondere Global-Mobility-Verantwortliche mit den rechtlichen Anforderungen umgehen können, erläutert Unternehmensberaterin Lea Fiebelkorn von der auf Entsendemanagement spezialisierten BDAE Consult.

Expat News: Wie viele Expats sind seit Ausbruch der Coronapandemie aus dem Auslandzurückgeholt worden?

Fiebelkorn: Zunächst war nur China als Risikogebiet eingestuft. Wir haben mitbekommen, dass bereits seit Mitte Januar 2020 verstärkt Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zurückgeholt wurden oder zumindest bereits die Möglichkeiten eruiert wurden, inwiefern dies möglich ist.

Viele Unternehmen waren relativ gut auf diese Ausnahmesituation vorbereitet, da sie bereits mit ähnlichen Krisen-Situationen Erfahrung gemacht hatten, beispielsweise bei der damaligen SARS-Krise oder nach dem Reaktorunfall in Fukushima oder auch während der Ebola-Epidemie. Dementsprechend verfügen viele Unternehmen bereits über ein entsprechendes Krisen-Management, welches in dem Ausmaß glücklicherweise nur häufig noch nicht beansprucht werden musste. Die Corona-Krise bringt allerdings eine neue Dimension mit sich.

„Man kann Expats nicht von heute auf morgen zurückholen“

Eine Rückholung von Expats ist aus praktischer Sicht auch nicht immer von heute auf morgen möglich. Vor allem, wenn Mitarbeiter mit der gesamten Familie ins Ausland gezogen sind, muss eine Rückholaktion weitaus umfassender geplant werden. Die Herausforderung für Unternehmen besteht vor allem in der Abwägung von wirtschaftlichen Interessen – insbesondere bei Auftragsverpflichtungen im Ausland – und Führsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer.

Expat News: Wie sieht das im konkreten Fall aus?

Fiebelkorn: Ob beziehungsweise wie ein Mitarbeiter zurückgerufen werden kann, hängt vor allem auch von den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Ist der Mitarbeiter weiterhin in Deutschland angestellt – also „klassisch“ entsandt – kann das deutsche Unternehmen eine solche Entscheidung einfacher treffen. Ist ein Mitarbeiter hingegen bei einer chinesischen Gesellschaft angestellt worden, liegt die Entscheidung nicht alleine bei der deutschen Gesellschaft.

Auch die Frage, wie sich eine Rückkehr gestaltet, also ob der Auslandseinsatz unterbrochen oder vorzeitig beendet wird – und welche rechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind, ist dabei nicht unerheblich. Erschwerend kommt hinzu, dass aktuell eine deutliche Planungsunsicherheit besteht, sowohl bei den betroffenen Unternehmen als auch bei den Expats und ihren Familien selbst.

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Des Weiteren müssen Unternehmen klären, ob beispielsweise ein Mitarbeiter, der extra für ein Projekt im Ausland eingestellt wurde, überhaupt zumindest vorübergehend in Deutschland beschäftigt werden kann. Dies spielt vor allem bei einer Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn eine Rolle.

Nachdem im Verlauf der Corona-Krise die Grenzen teilweise oder ganz geschlossen wurden, stellte sich die Frage der Rückholung gar nicht mehr, denn mittlerweile war auch Deutschland zum Risikogebiet geworden.

„Expats haben in Krisensituationen auch eine Eigenverantwortung“

Expat News: Wie sollten sich Expats generell in Krisensituationen verhalten?

Fiebelkorn: Wichtig ist es, Krisen und Gefahren ernst zu nehmen und dementsprechend keine Risiken einzugehen. Expats sollten sich direkt bei der Personalabteilung melden, sofern sich diese noch nicht eigenständig gemeldet hat. Wichtig ist es auch, sich beispielsweise nicht ausschließlich mit den verantwortlichen Ansprechpartnern des ausländischen Unternehmens abzustimmen. Diese sind bei einer konzerninternen Versetzung und damit verbundenen lokalen Anstellung zwar Hauptansprechpartner und weisungsbefugt, aber auch die deutsche Gesellschaft muss stets einbezogen werden. Denn diese hat aus arbeitsrechtlicher Sicht immer noch eine Fürsorgepflicht.

Expats haben hier aber eine große Eigenverantwortung, da die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten durch den Arbeitgeber aufgrund der Distanz nur eingeschränkt möglich sind. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitnehmer im Ausland den Handlungsaufforderungen und Empfehlungen des Arbeitgebers folgen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Mitarbeiter trotz der Gesundheitsrisiken im Ausland verbleiben wollten oder gar aus Deutschland zurück nach China reisen wollten. Dies war vor allem dann der Fall, wenn persönliche Belange eine Rolle spielten, beispielsweise für Mitarbeiter, die im Ausland einen Partner beziehungsweise eine Partnerin gefunden haben.

Expat News: Wie sollten Arbeitgeber in solchen Fällen reagieren?

Fiebelkorn: Will ein Mitarbeiter nicht zurück nach Deutschland kommen, obwohl der deutsche Arbeitgeber diesen aufgrund des gesundheitlichen Risikos zumindest vorübergehend zurückholen möchte, ist dies in der Tat eine große Herausforderung für die Personalabteilung. Der Mitarbeiter verbleibt eigenwillig im Risiko und agiert entgegen der Fürsorge des Arbeitgebers. Viele Unternehmen denken in diesem Zusammenhang an Zwangsmaßnahmen, wie Abmahnung oder gar Kündigung. Theoretisch und in besonderen Fällen könne ihn der Arbeitgeber abmahnen, ja sogar eine Kündigung in Betracht ziehen, nicht zuletzt auch wegen des Motivs, sich aus der Haftung zurückzuziehen. Das sind allerdings absolute Ausnahmefälle, meist wird sich gütlich geeinigt. Gerade die Kündigungsmöglichkeiten sind aus arbeitsrechtlicher Perspektive und gerade in Zeiten der Corona-Krise besonders sensibel und prüfbedürftig, denn sie bedeuten für den Expat eine Unterbrechung seiner beruflichen Laufbahn.

„Bei der Rückholung von Expats muss auch der Gehaltstransfer berücksichtigt werden“

Expat News: Wenn Expats nach Deutschland zurückkommen, ist dann sichergestellt, dass sie ein neues Aufgabenfeld bei ihrem Arbeitgeber bekommen?

Fiebelkorn: Das ist leider nicht immer möglich. Insbesondere bei langfristigen Auslandseinsätzen kann eine Position im Mutterhaus nicht unbesetzt bleiben. Somit ist die ursprüngliche Stelle des Entsandten nicht mehr vakant.

Manchmal kommt es jedoch vor, dass Mitarbeiter Ihre Projekte im Ausland vorübergehend aus Deutschland heraus betreuen können, beispielsweise über eine Homeoffice-Lösung. Aufgrund der besonderen Umstände gibt es einige Übergangslösungen, auch was die Ausgestaltung des Aufgabenbereichs angeht.

Expat News: Welchen Aufwand verursacht die Rückholung im Unternehmen?

Fiebelkorn: Der Aufwand ist mitunter enorm und vielschichtig. Die Rückholung bedeutet einen immensen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Auch die Frage, wie sich eine Rückkehr gestaltet – Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung – und welche rechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind, ist dabei nicht unerheblich. Erschwerend kommt hinzu, dass aktuell eine deutliche Planungsunsicherheit besteht – sowohl bei den betroffenen Unternehmen als auch bei den Expats und ihren Familien selbst. Auch die Zahlung des Gehaltes muss bei Rückkehr nach Deutschland gewährleistet werden. Bei einer lokalen Anstellung wird das Gehalt in der Regel auf ein Konto einer ausländischen Bank gezahlt, das nach Deutschland zu transferieren ist nicht immer einfach. Fortlaufende Kommunikation ist dabei sehr wichtig, und es gilt, immer pragmatisch zu denken, um eine Lösung zu finden.

Aus Beratungsgesprächen mit vielen Unternehmen wissen wir, dass Wohnungen häufig ein Thema sind. So gab es etwa einen Fall, bei dem eine Mitarbeiterin eines deutschen Unternehmens nach Frankreich entsandt worden war und in Zeiten der Corona-Pandemie zurückgeholt wurde. Ihre Betriebswohnung hatte Sie jedoch selber bereits an einen anderen Mitarbeiter des Arbeitgebers untervermietet. Das Unternehmen hat den Fall aber erfreulicherweise schnell klären können.

„Oft werden Mitarbeiter ausschließlich zum Zwecke des Auslandseinsatzes angestellt“

Das Thema der Rückholung muss auch in zeitlicher Hinsicht differenziert betrachtet werden. Zunächst war nur China als Risikogebiet eingestuft. Wir konnten in dieser Zeit die Erfahrung machen, dass die Mitarbeiter seit Anfang Januar 2020 zurückgeholt wurden oder zumindest bereits die Möglichkeiten eruiert wurden, inwiefern dies möglich ist. Als die Grenzen teilweise oder in Gänze geschlossen wurden, war die Frage später eine ganz andere. Eine Rückholung war dann häufig rein praktisch nicht möglich. Darüber hinaus wurde auch Deutschland im späteren Verlauf zum Risikogebiet. Manchmal kommt es gar nicht erst zu einem Auslandseinsatz, denn viele Unternehmen stellen Mitarbeiter ausschließlich zum Zwecke des Auslandseinsatzes ein, beispielsweise zur Erbringung einer Dienstleistung gegenüber einem Auftraggeber im Ausland. Leider machen wir die Erfahrung, dass einige dieser Mitarbeiter bereits in der Probezeit wieder gekündigt werden müssen, weil der Auftraggeber den Umfang des Projektes verringern musste. Denn nicht nur deutsche Unternehmen spüren die wirtschaftlichen Folgen, sondern auch Unternehmen im Ausland.

Viele Rückholungen oder das Aussetzen geplanter Projekte sind voraussichtlich jedoch nur vorübergehend und werden bestenfalls erneut aufgenommen, sobald sich die Lage beruhigt hat. Häufig verfügen Mitarbeiter bereits über besondere Fachkenntnisse, die für ein Projekt im Ausland dringend benötigt werden. Ob ein Projekt zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt wird, hängt jedoch nicht zuletzt von den allgemeinen wirtschaftlichen für das Unternehmen ab.

Expat News: Welche finanziellen Folgen hat das für die Beteiligten?

Fiebelkorn: Die finanziellen Folgen treffen vor allem das Unternehmen. Geplante und gewinnbringende Projekte können nicht durchgeführt werden.

Für Expats, die zurückkehren müssen oder deren Auslandsprojekte ausgesetzt werden beziehungsweise sich gänzlich zerschlagen, bedeutet das unter anderem, dass sie auf Ihre im Zweifel bereits mühsam ausgehandelte spezifischen Gehaltszulagen verzichten müssen. Auch Zukunftsperspektiven aufgrund neuer im Ausland gewonnener Erfahrungswerte und damit verbundene Gehaltssteigerungen entfallen in diesem Zusammenhang. Darüber hinaus kann das Thema Kurzarbeit auch Expats treffen.

„Mitarbeiter befinden sich in einer Art Schwebezustand“

Expat News: Welche Folgen hat die Rückholung für die Karriere-Perspektive von Expats?

Fiebelkorn: Um die Frage nach den Folgen beantworten zu können, muss man zunächst einmal beleuchten, warum Mitarbeiter im Ausland eingesetzt werden: Das können zum einen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb eines Konzerns sein, die Fachwissen auf- und ausbauen und einen Mitarbeiter besonders „wertvoll“ machen würden. Dann wirkt sich eine Unterbrechung oder der nicht stattfindende Auslandseinsatz selbstverständlich auf die Karriere Perspektiven aus. Vor allem vor dem Hintergrund, dass aufgrund der finanziellen Engpässe vieler Unternehmen besonders genau überlegt wird, welche Auslandseinsätze stattfinden, da diese nicht unerhebliche Kosten mit sich bringen. Primär werden das solche sein, die gewinnbringend in finanzieller Hinsicht sind. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen könnten dann sekundäre Bedeutung haben. Genau lässt sich das natürlich nicht sagen und ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig.

Auch Karriereperspektiven im Ausland können betroffen sein. Wir wissen von einem Unternehmen, dass die Produktion, die vorher nur in Deutschland erfolgte, auch in den USA aufbauen wollte. Ein deutscher Mitarbeiter mit besonderen Fachkenntnissen sollte Mitarbeiter vor Ort schulen, damit diese die Produktion vor Ort betreuen können. Darüber hinaus sollten weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Aktuell liegt dieses Projekt ebenfalls auf Eis. Es bleibt zu hoffen, dass geplante oder ausgesetzte Projekte erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, denn auch die ausländischen Kollegen profitieren davon.

Expat News: Wie empfinden die zurückgeholten Expats aktuell diese Situation?

Fiebelkorn: Expats, die nur vorübergehend nach Deutschland zurückgekehrt sind, sitzen aktuell in Ungewissheit. Mühsam geplante und ausgehandelte Konditionen für einen Auslandseinsatz stehen in einer Art Schwebezustand. Das kann bei allen Beteiligten, denen die Vorbereitung bereits einige Nerven gekostet hat, weitergehenden Frust auslösen.