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Corona-Krise: Zahlt meine Auslandsversicherung den Corona-Test?
© dusanpetkovic1 – AdobeStock

Zahlt im Corona-Fall meine Auslands-Krankenversicherung?

Das Coronavirus dominiert Alltag, Berufsleben und Reisen auf dem gesamten Globus. Wer sich im Ausland aufhält, fragt sich derzeit, wie es um die Gesundheitsversorgung steht. Vor allem durch die Einstufung des Corona-Ausbruchs als Pandemie sehen sich einige Reiseversicherer nun nicht mehr in der Leistungspflicht für den Corona-Fall.

Eine Reisekrankenversicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend und bezahlbar versorgt zu werden. Aber: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie erfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus als eben eine solche Pandemie klassifiziert.

Versicherungsschutz trotz Pandemie-Status?

Den in großer Zahl betroffenen Reisenden und Expats wird dies nun immer klarer. Sowohl Klarstellungen der Versicherer wie auch die Berichterstattung darüber nehmen zu. Neben der eigentlichen Sorge um eine Ansteckung stellen sich Reisende derzeit die Frage: Was leistet meine Auslandskrankenversicherung in Bezug auf Corona und COVID-19?

„Die BDAE Gruppe hält auch im Corona-Fall ihren Leistungskatalog ein“, versichert Anne-Katrin Schwanitz. Die Pressesprecherin der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Gruppe stellt klar, medizinisch notwendige Behandlungen, Untersuchungen sowie Medikamente im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung seien selbstverständlich gedeckt. „Dies schließt natürlich den ärztlich verordneten Corona-Test ein.“

Anne-Katrin Schwanitz, Chefredakteurin und Pressesprecherin beim BDAE
Anne-Katrin Schwanitz,  Pressesprecherin beim BDAE

Verordnete Quarantäne-Maßnahmen im Ausland setzt die BDAE Gruppe bei ihren Reisekrankenversicherungen mit stationären Aufenthalten gleich. Und sie übernimmt in gleichem Maße die Kosten.

Den Corona-Test bezahlen aber auch andere Versicherer und auch im Ausland – nämlich unter den zwei erwähnten Bedingungen: Der behandelnde Arzt muss den Test verordnet haben. Zudem muss auch die Falldefinition des Robert-Koch-Instituts erfüllt sein. Dazu muss der Corona-Erreger beispielsweise labordiagnostisch nachgewiesen werden. Die komplette Falldefinition finden Sie hier.

Das Portal Reiseversicherungen.com hat inzwischen eine eigene Zusammenstellung veröffentlicht, welche Versicherung in welchem Rahmen auch Fälle abdeckt, die durch eine Corona-Ansteckung ausgelöst wurden.

Grundsätzlich sollten Reisende beachten: Ob sie bei medizinischen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, kann sich nicht nur von Versicherer zu Versicherer, sondern auch von Tarif zu Tarif unterscheiden. Die direkte Nachfrage beim eigenen Versicherungsanbieter kann im Zweifel weiterhelfen.

Angst vor Corona-Fall für Reiseversicherer kein Leistungsgrund

Auch das Auswärtige Amt empfiehlt, den Reisekrankenversicherungs-Schutz direkt zu überprüfen – aus einem weiteren Grund: nämlich der Frage, wie eine Rückholung ins Heimatland gelingen kann.

Inzwischen sorgt die Bundesregierung mittlerweile in einer konzertierten Maßnahme für die Rückführung seiner Staatsbürger. Die Behörden stehen hier in engem Kontakt mit den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern.

Das Auswärtige Amt weist Deutsche im Ausland mittlerweile verstärkt auf ihre Krisenvorsorge-Datenbank „Elefand“ hin. Deutsche, die im Ausland leben, können sich hier eintragen, was im Notfall die unverzügliche Kontaktaufnahme erleichtert. Gleichzeitig informiert die Behörde, dass das System zurzeit ausgelastet sein könne.

Durch die allgemeine, weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sagen die Reiseveranstalter beziehungsweise Fluggesellschaften eigenhändig geplante Flüge ab – Pauschalreisenden werden die entstandenen Kosten erstattet. Individualreisende dagegen müssen sich selbst um die Rückerstattung kümmern – oder auf eine Kulanzregelung der Fluggesellschaften hoffen.

Leistet meine Reiserücktrittskosten-Versicherung im Corona-Fall?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nicht bei Krisenfällen im Reiseland ein. Diese Versicherungsform ist stattdessen für den Fall gedacht, dass durch schwerwiegende persönliche Umstände der Reiseantritt ausfallen muss.

Die Einstufung als Pandemie könnte auch in diesem Versicherungsfall – ähnlich wie bei den Reisekrankenversicherungen – dazu führen, dass Versicherer nicht leisten. Die Verbraucherzentrale rät: „Schauen Sie im Zweifel in die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Und lassen Sie sich, gerade bei teuren Reisen, gegebenenfalls unabhängig beraten“.

VAE führen die meisten Corona-Tests durch

Um die Corona-Krise einzudämmen, gehen Länder weltweit unterschiedlich vor. Einige setzen auf allgemeine Isolation, andere führen je nach möglichen Kapazitäten massenhaft Tests durch.

Infografik: VAE führen die meisten COVID-19-Tests durch | Statista

Die mit Abstand meisten Corona-Tests pro eine Million Einwohner werden zurzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) durchgeführt: Laut dem Informationsdienst „Our World in Data“ waren es dort bis zum 20. März 12.738 Tests je eine Million Einwohner. Auch Südkorea setzt stark auf die Coronavirus-Tests.

In Deutschland wurden nach aktuellem Stand 2.073 Tests je eine Million Einwohner durchgeführt, wie die Statista-Grafik zeigt. Bisher werden hierzulande nur konkrete Verdachtsfälle getestet, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Seite mitteilt.

Infografik: So entwickeln sich die Corona-Kurven | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista