Skip to main content
Ad
Die USA-Einreise aus Europa wird durch das Coronavirus erschwert
© AHMAD FAIZAL YAHYA – AdobeStock

USA-Einreise für Europäer ab heute nur schwer möglich

Die kürzlich angekündigten Einreisebeschränkungen in die USA machen geplante Geschäftsreisen, Entsendungen, aber auch Urlaubsreisen oder private Besuche zunichte. Da die US-Regierung jederzeit die Bestimmungen für die USA-Einreise ändern kann, sollten Reisende die offiziellen Kanäle der Behörden weiterhin im Auge behalten.

In der Nacht von Freitag auf Samstag (mitteleuropäischer Zeit) treten die kürzlich angekündigten Einreisebeschränkungen in die USA in Kraft. Grundsätzlich betroffen sind Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise im Schengen-Raum aufgehalten haben. Reisende aus dem Vereinigten Königreich und Irland sind also nicht betroffen. Ebenfalls nicht von den Einschränkungen betroffen sind US-Bürger, Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in den USA sowie – in der Regel – nahe Verwandte von US-Bürgern. Allerdings müssen auch diese Personen davon ausgehen, nur in bestimmten US-Flughäfen landen zu dürfen.

Die USA-Einreise aus dem Schengenraum wird durch das Coronavirus stark eingeschränkt.
Nicht alle europäischen Staaten sind Teil des Schengen-Raums oder setzen die Schengen-Regelungen vollständig um. Klicken Sie auf das Bild, um eine interaktive Karte aufzurufen. © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Erschwerte USA-Einreise-Bedingungen

Die Reisebeschränkungen gelten bis auf weiteres – ob und wann sie US-Präsident Donald Trump aufhebt, bleibt abzuwarten. Nichtsdestotrotz scheint die Beantragung eines Visums grundsätzlich noch möglich zu sein. So verspricht das Amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt, diejenigen Antragsteller, die bereits einen Termin vereinbart hatten, bei Änderungen zu informieren.

Gleichzeitig bittet die US-Botschaft in Berlin Antragsteller, selbst aktiv zu werden und ihre Termine zu verschieben. Nämlich dann, wenn sie sich in den letzten zwei Wochen auf Chinas Festland aufgehalten hatten, grippeähnliche Symptome oder gar einen konkreten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion haben. Unter diesen Umständen wäre keine Gebühr fällig. Omer Dotou mahnt Entscheider an, sich aktiv auf dem Laufenden zu halten. Der Consulting-Experte beim Auslandsversicherer BDAE betont:

A1-Bescheinigung
Omer Dotou, Leiter Global Mobility Services bei der BDAE Consult

„Die Bedingungen für Geschäftsreisen können sich von jetzt auf gleich ändern. Travel Manager sollten damit rechnen – und regelmäßig prüfen, was Botschaft und die Generalkonsulate mitteilen.“

Insbesondere Geschäftsreisende dürften von den Einreisebeschränkungen stark betroffen sein. So hat sich New York erneut als interkontinentales Reiseziel Nummer Eins für Geschäftsreisende aus Deutschland behauptet. Reisebeschränkungen erschweren die Planung allerdings nicht nur in den USA, sondern weltweit.

Fluggesellschaften trifft der Coronavirus-Ausbruch besonders hart. So rechnet die International Air Transport Association mit 63 Milliarden US-Dollar entgangenem Passagier-Umsatz, wenn es bei einem begrenzten Ausbruch bleibt. Die aktuellen Zahlen lassen ein solches Szenario indes als unwahrscheinlich erscheinen. Realistischer dürfte das zweite Szenario mit Verlusten in Höhe von 113 Milliarden US-Dollar sein.

Infografik: Airlines entgehen möglicherweise über 100 Mrd. $ | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Visum oder ESTA?

Reisende und Travel Manager sollten die offiziellen Mitteilungen der US-Regierung und die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes weiter im Auge behalten, denn Änderungen oder Präzisierungen können weiterhin erfolgen.

Ein vollwertiges Visum bietet sich für Personen an, die sich dauerhaft in den USA aufhalten wollen. Darunter fallen etwa Aussiedler oder Arbeitskräfte, die sich eine Existenz in den Vereinigten Staaten aufbauen wollen. Für den kurzfristigen Aufenthalt, der 90 Tage nicht überschreitet, bietet sich dagegen eher der ESTA-Antrag an.

Die ESTA-Antragsstellung per Online-Formular funktioniert ohne Einschränkung. Nicht nur läuft das Procedere hier schneller als beim Visum (zumal der Präsenztermin in der Botschaft entfällt). Die Entscheidung über die Einreiseerlaubnis wird außerdem in maximal 72 Stunden gefällt. Selbst, wenn die Einreise verweigert werden sollte – Reisende bleiben zumindest nicht lange im Unklaren.

Weder Visum noch ESTA-Genehmigung sind allerdings Garant für die USA-Einreise – schon gar nicht bei der aktuellen Corona-Pandemie. Reisende sollten bedenken, dass die letztliche Entscheidung, ob sie einreisen dürfen, der Grenzschutzbeamte vor Ort trifft. Und gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Selbst auf den letzten Metern der Reise können Reisende also noch abgewiesen werden.

Einreisende, die nicht zurück nach Deutschland geschickt, sondern vor Ort gar unter Quarantäne gestellt werden, sollten die Anweisungen der lokalen Gesundheitsbehörden befolgen. Sie sollten in diesem Falle nicht mit einer Rückholung durch die Bundesregierung oder den Reiseveranstalter hoffen. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.

Wenn der Notfall eintritt

Reisepläne zu ändern, verursacht Kosten. Fällt ein Flug aus, so haben es Pauschalreisende leicht: Grundsätzlich erstattet ihnen die Fluggesellschaft das Geld zurück. Schwieriger haben es Individualreisende. Da sie selbst für ihre Reiseplanung verantwortlich sind, müssen sie sich selbst um Rückerstattung kümmern beziehungsweise auf Kulanz der Fluggesellschaften hoffen.

Auch die Bundesregierung hat mittlerweile Maßnahmen für Einreisen nach Deutschland beschlossen. Reisende aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea müssen Kontaktmöglichkeiten für die nächsten 30 Tage machen. Reisende aus China müssen bei Ankunft detaillierte Auskunft über ihre Reise geben.