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Jeder fünfte Deutsche musste seine Urlaubspläne wegen der Corona-Krise streichen
© kwanchaichaiudom – AdobeStock

Jeder fünfte streicht Urlaubspläne wegen Coronavirus

Fast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) konnte bisher aufgrund des Coronavirus seine Urlaubspläne nicht durchsetzen. Ebenfalls knapp ein Fünftel (18 Prozent) ist demnach der Meinung, den geplanten Urlaub vermutlich absagen zu müssen – während 15 Prozent erwarten, gegebenenfalls umplanen zu müssen. Fast jeder Zweite (42 Prozent) hat allerdings vor, erst einmal abzuwarten, da der gebuchte Urlaub noch etwas weiter entfernt ist. Das ergibt eine aktuelle, repräsentative Befragung des Online-Versicherungsmanagers Clark zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov.

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst allerdings auch diejenigen, die sich erst in der Planungsphase des diesjährigen Jahresurlaubs befinden. Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten gehen davon aus, dass ein längerer Urlaub in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird. 15 Prozent sind dabei etwas optimistischer: Sie warten erst einmal die nächsten Entwicklungen ab und passen ihre Urlaubspläne dann entsprechend an. Für immerhin fünf Prozent spielt Covid-19 bei der Urlaubsplanung überhaupt keine Rolle.

Versicherungs-Check erst recht bei unsicheren Urlaubsplänen

Wie gut sind die Deutschen aber darauf vorbereiten, wenn eine geplante Reise abgesagt wird? Fast jeder Zehnte hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erst kürzlich eine Reiseversicherung abgeschlossen oder plant, dies in Zukunft zu tun. Einige Befragte haben aus diesem Grund in den letzten Wochen bereits eine Reisekrankenversicherung (6 Prozent) oder Reiseabbruchversicherung (4 Prozent) abgeschlossen. Der Großteil der Befragten (67 Prozent) ist von seinem bestehenden Versicherungsschutz überzeugt und hat nicht vor, eine zusätzliche Versicherung für Reisen abzuschließen.

Wichtig ist es im ersten Schritt vor allem, sich genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen konkret abdecken. Eine solche Versicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend und bezahlbar versorgt zu werden. Aber: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie erfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus als eben eine solche Pandemie klassifiziert. Reisende sollten auf jeden Fall überprüfen, ob Leistungen aufgrund einer Corona-Infektion abgedeckt sind. BDAE-Kunden müssen sich hier beispielsweise keine Sorgen machen.

3 Versicherungstipps für Reisepläne trotz COVID-19

Oft wird während der Urlaubsplanung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese schützt Versicherte vor Stornokosten, wenn sie ihre Reise nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung wiederum erstattet die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für Urlaubspläne essentiell: Sie umfasst eventuelle Behandlungskosten im Ausland. Immer öfter kommen Fragen bezüglich der Reiserücktrittsversicherungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie auf. Dabei geht es primär darum, gebuchte Reisen zu stornieren und die Kosten über die Reiserücktrittsversicherung geltend zu machen. Die Studienherausgeber von Clark haben deshalb einige Tipps zum richtigen Vorgehen zusammengestellt:

1. Ruhe bewahren statt vorschnell zu handeln

Wer unüberlegt und Hals über Kopf seine Reise storniert, bleibt möglicherweise auf den Gebühren sitzen. Die aktuelle Erkrankungswelle stellt keine Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers dar. Solange man als Reisender also nicht selbst erkrankt ist oder unter amtlicher Quarantäne steht, kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornierungskosten auf. Auch die Angst vor COVID-19 ist kein Stornierungsgrund.

2. Die richtigen Informationen sind essentiell

Voraussetzungen für die Leistungspflicht für Versicherer können variieren und sind meist kleingedruckt in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt. Es ist wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Szenarien durch die Versicherung abgedeckt werden, bevor man Reisen storniert. Wer seinen Urlaub über einen Reiseanbieter bereits gebucht hat, sollte unbedingt in die Reisebedingungen schauen. Dort steht, unter welchen Voraussetzungen dieser für einen Rücktritt haftet. Oftmals fallen darunter aber nur Situationen, in denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das entsprechende Urlaubsland verhängt. Dessen aktuelle Einschätzung kann man hier einsehen.

3. Wer sich krank fühlt, sollte Reisepläne verschieben

Bei Krankheitssymptomen sollte man die Urlaubspläne aufschieben und einfach zu Hause bleiben. Wer aufgrund einer Corona-Infektion nicht in der Lage ist, eine Reise anzutreten, kann die Auslandsreisekrankenversicherung vielleicht noch stornieren – auch hier lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen. Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist allerdings oft nicht versichert, da es sich hierbei um höhere Gewalt handelt. Kunden sollten sich genau bei ihrer Versicherung informieren, welche Situationen in ihrem Versicherungsschutz abgedeckt werden.

Quelle: Presseportal