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Rechtssicheres Travel-Management ist auch 2021 essenziell
© Kateryna, AdobeStock

Online-Fortbildungen im Travel-Management: Homeoffice im Ausland und aktuelle Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen im Ausland

Durch die Corona-Pandemie ist das Travel-Management in Unternehmen nicht gänzlich zum Erliegen gekommen. Das weiß auch das Team der Unternehmensberatung BDAE-Consult, das auch während der Corona-Pandemie Personalverantwortliche unterstützt, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten geht.

Viele Personalverantwortliche haben realisiert, dass durch Social Distancing und Reisebeschränkungen das Travel-Management nicht an Bedeutung verloren hat. Stattdessen gilt vielmehr, dass sie in Sachen Entsendung, Geschäftsreise und Remote Working im Ausland umdenken müssen – rechtlich wie organisatorisch. Rechtliche Expertise, so wie sie etwa die Unternehmensberatung BDAE Consult sie anbietet, ist für eine gelungene Reise essenziell.

Homeoffice ist nicht Homeoffice – schon gar nicht im Ausland

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice – das gilt umso mehr, falls das Arbeiten von „zu Hause“ aus dem Ausland erfolgt. Je nach Situation ist die rechtliche Herangehensweise komplett anders, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der BDAE Consult, auch in diesem Beitrag von Personalwirtschaft online.

Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dauerhaft oder lediglich vorübergehend im Homeoffice tätig? Geschieht das im Wechsel mit einer Tätigkeit im Büro? Welche rechtlichen Anforderungen stellt das Gastland?

Aufgrund der hohen Nachfrage veranstaltet die BDAE Consult zum Thema Homeoffice im Ausland ein Online-Seminar. Die Auslandsexperten klären am Dienstag, 20. April online mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannte und unbekanntere Fallstricke und bieten Raum für individuelle Fragen und Austausch. Vier häufige Fallkonstellationen hat Experte Dotou bereits in diesem Artikel beschrieben.

Rechtssicheres Travel-Management ist auch während der Corona-Pandemie essenziell
© Nattakorn, AdobeStock

A1-Bescheinigung noch immer Herausforderung im Travel-Management

Mittlerweile sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Unterschiedliche Länderanforderungen bringen jedoch eine besondere Herausforderung mit sich. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen, und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.

Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitnehmer beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.

Im Online-Seminar am Donnerstag, 6. Mai klärt das BDAE-Consult-Team, welche rechtlichen Fallstricke auch drei Jahre nach Reform der Entsenderichtlinie noch immer im Travel-Management lauern und bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

Für dieses sowie für das Homeoffice-Seminar sind noch Plätze frei. Weitere Infos, auch zur Anmeldung, finden Interessierte unter entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen.

Travel-Management ist auch 2021 essenziell
© Paolese, AdobeStock