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Vertriebsaufbau in den USA: Online-Seminar gibt Tipps

Der Vertriebsaufbau und die Kommunikation mit Kunden, Partnern und eigenen Mitarbeitern in den USA sollten gründlich vorbereitet werden. Dazu gehören die Wahl der richtigen Vertriebsstrategie – digital oder klassisch – sowie die Kenntnis markt- und steuerrechtlicher Aspekte.

Ein Online-Seminar der IHK Düsseldorf bereitet auf den Markteintritt in den USA vor. Es wird zusammen mit der Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammer in Chicago am 20.04.2021 von 15 bis 17 Uhr durchgeführt.

Das Programm vom 20. April 2021:

15:00 Uhr: Moderation und Einführung
Katrin Lange, Referentin Außenwirtschaft, IHK Düsseldorf

15:10 Uhr: Vertriebsaufbau und E-Commerce-Plattformen
– Vorbereitung eines effektiven Vertriebs
– Varianten des Markteinstiegs zum Vertriebsaufbau

Gerrit Ahlers, Director Consulting & Corporate Development, German American Chamber of Commerce of the Midwest

15:30 Uhr Go Digital: Umwandlung des Weihnachtsmarktes in Chicago in ein digitales Event mit integriertem E-Commerce Store
– Herausforderung E-Commerce USA

Anna Lena Lenz, Assistant Manager, Event Operations, German American Chamber of Commerce of the Midwest

15:50 Uhr: Steuerliche Aspekte
– Grundlagen des Steuersystems der USA
– Steuerliche Besonderheiten beim E-Commerce-Geschäft in den USA: B2B und B2C
– Permanent Establishment – Begründung der US-Steuerpflicht auf Bundesebene
– Nexus – Begründung der US-Steuerpflicht auf Bundesstaatenebene

Matthias Amberg, Partner, Rödl Langford de Kock LLP

16:20 Uhr: Rechtliche Aspekte
– Trademarks, Patente & Copyrights
– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
– Datenschutz
– Haftung in den USA (Haftungsbeschränkungen, Produkthaftung, Durchgriffshaftung)
– Vor- und Nachteile einer US-Tochtergesellschaft

Timo Rehbock, Partner, Barnes & Thornburg LLP

16:50 Uhr Fragen und Antworten

Die Anmeldung zum Online-Seminar erfolgt hier.

Hintergrund: Das Vertriebsrecht ist in den USA nicht bundesrechtlich geregelt, allerdings haben die meisten Einzelstaaten Gesetze geschaffen, die die Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und Handelsvertretern regeln (independent contractor beziehungsweise sales representative laws). Die Vertriebsform des Franchising hingegen unterliegt zahlreichen sowohl bundes- als auch einzelstaatlichen Bestimmungen. Außerdem sollten Unternehmen das Kartellrecht beachten, laut dem bestimmte Formen der Preisbindung für Handels- und Vertragshändler untersagt sind.