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Flugreisende
© JESHOOTS.COM – Unsplash

Keine Kostenübernahme: Flugreisende sollten sich nicht selbst um Ersatzflug kümmern

So ärgerlich es auch ist, wenn ein pauschal gebuchter Flug durch Buchungsprobleme der Airline nicht angetreten werden kann. Experten der ARAG weisen Flugreisende darauf hin, dass sie dem Reiseveranstalter zunächst die Möglichkeit geben müssen, einen Ersatzflug zu organisieren, bevor sie selbst tätig werden und einen Flug buchen. In einem konkreten Fall hatte eine Airline eine Flugreisende nicht nach New York mitgenommen, weil ihr Flug ungültig war. Die Frau versuchte daraufhin sofort, den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Erfolglos, da das Büro erst um neun Uhr morgens öffnete. Darauf wollte die ungeduldige Urlauberin nicht warten und buchte selbst einen Flug nach New York, um nicht noch ihre von dort aus startende Kreuzfahrt zu verpassen. Die Kosten sollte ihr der Reiseveranstalter erstatten. Doch als dieser bei Büroöffnung pünktlich um neun Uhr vom ungültigen Flug erfuhr, buchte er zwar ebenfalls umgehend einen Ersatzflug, weigerte sich jedoch, die Kosten für den eigenmächtig gebuchten Flug zu erstatten. Und auch die Richter waren der Ansicht, die Frau hätte warten müssen. Um die Kreuzfahrt zu erreichen, wäre noch genug Zeit geblieben. So blieb die Passagierin auf ihren Kosten sitzen (Amtsgericht Uelzen, Az.: 16 C 9031/18).

Immer mehr Flieger starten unplanmäßig

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista, Quelle: Statista

Wenn der Flieger ohne Flugreisende startet

Wenn Passagiere eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung geltend machen wollen, müssen sie laut ARAG Experten unter Umständen beweisen, dass die Airline sich geweigert hat, sie zu befördern. In einem konkreten Fall waren die klagenden Fluggäste, die zuvor normal eingecheckt und Bordkarten erhalten hatten, in Barcelona am Boden geblieben. Nach Aussage der Passagiere hatte die Fluggesellschaft sich aufgrund einer Überbuchung geweigert, sie zu befördern. Doch die Airline behauptete, die Urlauber seien einfach zu spät am Gate gewesen. Ein Blick ins Buchungssystem zeigte, dass es genügend freie Plätze auf dem Flug nach Hannover gegeben hatte. Gleichzeitig konnten die Reisenden nicht beweisen, pünktlich am Gate gewesen zu sein. Daher urteilten die Richter zugunsten des Unternehmens (Amtsgericht Hannover, Az.: 410 C 13190/17) Quelle: ARAG – Rechtstipps und Gerichtsurteile