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Passagierrechte
© AdobeStock

Flugverspätung: Das sind die Passagierrechte und dazu dienen sie

Selbst die pünktlichste Airline der Welt kann keine 100-Prozent-Garantie auf einen rechtzeitigen Abflug und die vorgesehene Ankunftszeit geben. Zu 89,79 Prozent ist Copa Airlines, die nationale Fluggesellschaft Panamas, pünktlich. Auf Platz Zwei und Drei folgen airBaltic und Hong Kong Airlines, wie das OAG-Ranking um die pünktlichsten Fluggesellschaften der Welt ergeben hat. Die Lufthansa bringt es dagegen nur auf 69,4 Prozent – das reicht nicht mal für die Top 20.


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Jedes Jahr werden allein auf deutschen Flughäfen zig-tausende Flüge gestrichen und weit über 5.000 Flieger landen unpünktlich am Ziel. Die unpünktlichsten Airline 2018 war übrigens die türkische Fluglinie Onur Air. Fast 30 Prozent der Flüge aus Deutschland starteten 2018 mit Verspätung. Die meisten Flugausfälle gab es bei der französischen Regionallinie HOP. Und auch die Lufthansa City Linie hat es mit 3,7 Prozent annullierten Flügen in die Negativ-Top 3 geschafft.

Entschädigungsportale helfen bei Durchsetzung der Ansprüche

„Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben Reisende ein Recht auf Entschädigung“, erklärt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Das gilt aber nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie extrem schlechtes Wetter vorliegen. Wird ein Flug gestrichen, kann man sich den Ticketpreis voll erstatten lassen oder sich anderweitig befördern lassen.“ Erfahren Fluggäste weniger als 14 Tage vor Abflug, dass ihr Flug ausfällt, haben sie zusätzlich Anspruch auf Entschädigung. Das Verbraucherportal empfiehlt, sich an renommierte Entschädigungsportale zu wenden und empfiehlt unter anderem MYFLYRIGHT beim Thema Flugverspätung.

Um ihre Rechte in Sachen Flugverspätung wahrzunehmen, müssen Fluggäste sie auch kennen. Doch nur knapp jeder sechste Deutsche ist über die aktuelle Rechtslage gut informiert. Jüngere kennen sich hingegen eher weniger aus. So hat es eine repräsentative Finanztip-Umfrage ergeben. Insgesamt haben nur 12 Prozent aller Befragten überhaupt schon mal eine Entschädigung eingefordert und auch erhalten. Oft versuchen auch die Airlines selbst, die Fluggäste mit teils fadenscheinigen Argumenten von der Durchsetzung ihrer Rechte abzuhalten.

Es gibt allerdings auch grundlegende Umstände, aufgrund derer Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen. Dabei gilt es, stets zu unterscheiden, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt oder nicht. Bei außergewöhnlichen Umständen trägt die Fluggesellschaft für gewöhnlich keine Verantwortung und ist auch nicht zu einer Ausgleichszahlung bei einer Verspätung verpflichtet. Die folgende Grafik bietet eine gute Orientierung bei der Unterscheidung.

Quelle: MYFLYRIGHT
Quelle: MYFLYRIGHT

Seit 2004 haben Verbraucher mehr Rechte bei Flugverspätung

Am 11. Februar 2004 hat die Europäische Kommission mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung die Verbraucherrechte signifikant gestärkt. Häufig ist es Airlines nämlich durchaus möglich, Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen vermeiden. Neben der finanziellen Entschädigung von Passagieren dient die Verordnung auch dazu, das Verhalten der Fluggesellschaften im Verbrauchersinne zu beeinflussen. Ziel ist es, die Fluggesellschaften im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu motivieren, Ausfälle und Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem regelt die Verordnung klare Betreuungs- und Informationspflichten für Passagiere.

Doch selbst anderthalb Jahrzehnte nach Einführung der Verordnung fällt es vielen Verbrauchern immer noch schwer, ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. So schieben die Fluggesellschaften häufig außergewöhnliche Umstände vor, beispielsweise schlechtes Wetter, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Und selbst wenn von Verspätungen betroffene Fluggäste ihre Rechte kennen, müssen sie oft einen teuren Anwalt einschalten – ein finanzielles Risiko, das kaum ein Passagier eingehen möchte. Erst Fluggastrechtportale wie MYFLYRIGHT haben dafür gesorgt, dass eine Vielzahl von Passagieren ihr Recht mit geringem Aufwand durchsetzen können.

Gerichtsurteile stärken Verbraucherrechte

Regelmäßig wird die Fluggastrechte-Verordnung durch europäische und nationale Gerichtsurteile ergänzt. Durch sogenannte Grundsatzurteile entscheiden sie, wie die einzelnen Paragrafen auszulegen sind und sorgen für mehr Rechtssicherheit. Die folgende Übersicht listet wegweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese haben das Fluggastrecht besonders geformt.

Wegweisende Urteile zum Thema Flugverspätung

Klarheit bei Wet-Lease (07/2018): Bei sogenannten Wet-Lease-Konstellationen, bei der ein Flugzeug inklusive Crew gemietet wird, muss die Ticketverkäufer-Airline für Entschädigungsansprüche aufkommen.

Anwendbarkeit der Verordnung (05/2018): Sofern alle Flüge Teil einer einzigen Buchung sind, können Fluggäste auch auf Verbindungen mit einem Zwischenstopp außerhalb der EU Entschädigung erhalten, wenn Start- oder Zielflughafen in der EU liegen.

Wilder Streik (04/ 2018): Nicht jeder Streik ist automatisch ein Grund für die Befreiung von Entschädigungszahlungen.

Internationale Zuständigkeit bei mehrteiligen Flügen (03/2018): Reisende können Entschädigungszahlungen, unabhängig von Zwischenlandungen, sowohl im Land, in dem der Flug gestartet ist als auch im Zielland einklagen.

Betreuungsleistungen (03/2013): Auch bei außergewöhnlichen Umständen ist die Airline verpflichtet Fluggäste Snacks, Getränke und Hotelübernachtungen anzubieten.

Verpasste Anschlussflüge (02/2013): Wenn Anschlussflüge aufgrund einer geringen Verspätung verpasst werden, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn das finale Ziel drei Stunden später erreicht wird.

Entschädigungsanspruch bei enormer Verspätung (11/2009): Bei einer immensen Verspätung von drei oder mehr Stunden erhalten Passagiere dieselbe Entschädigung wie bei einer Annullierung.

Technische Probleme (12/2008): Ein technisches Problem an einem Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand ist, auf den sich Fluggesellschaften für eine Nichtzahlung stützen können.