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Flugausfall, Verspätung und Überbuchung: Kunden dürfen Rechtsansprüche abtreten

Der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight hat den Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 113 C 381/16) endgültig gekippt. Nachdem die Richter mit Beschluss vom 26. September 2016 Ryanair bereits darauf hingewiesen hatten, dass ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, wegen „unangemessener Benachteiligung des Fluggastes“ unwirksam sein dürfte, hat die Fluggesellschaft nun eingelenkt und das Gericht gebeten, ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen.

Mehr als 250 Kunden wurden bereits ausbezahlt

EUflight.de hat in mittlerweile mehr als 250 Fällen Ansprüche von Fluggästen gegen Ryanair übernommen und die Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann: „Dieses Urteil schützt die Verbraucher: Fluggäste brauchen sich künftig von dem vermeintlichen Abtretungsverbot in den Ryanair-AGB nicht mehr einschüchtern zu lassen, sondern können wie gewohnt die Sofortentschädigung von EUflight in Anspruch nehmen.“

Über EUflight: Mit der Sofortentschädigung von Flugreisenden hat EUflight ein neues Marktsegment geschaffen. Fluggäste müssen nicht viele Monate auf das Ergebnis der Inkasso-Bemühungen eines Fluggasthelfers warten, sondern erhalten ihre Entschädigung innerhalb von 24 Stunden. Die Service-Gebühr beträgt 35 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer und wird für allfällige Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und Marketing verwendet. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch wenn EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchsetzen konnte, kann der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung behalten.