Entschädigung bei Flugverspätung durch fehlende Ersatzcrew
Verspätet sich ein Flug durch personelle Engpässe einer Airline, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24 S 47/11).
Im betreffenden Fall hatte sich ein Flug von Indien mit Zwischenlandung in Antalya/Türkei nach Frankfurt am Main um 9 ½ Stunden verspätet. Die Verspätung kam zustande, weil man in Antalya eine Liege für einen erkrankten Passagier an Bord nehmen musste, wofür die Fluggesellschaft eine Stunde Verspätung einkalkulierte. Dazu kam jedoch die Verspätung von knapp einer Stunde, die der Flug bereits bei der Ankunft in der Türkei hatte. Somit musste die Crew ausgetauscht werden, weil sie ihre zulässige Dienstzeit nun überschritten hatte. Die Bereitstellung der Ersatzcrew führte zu weiteren Stunden Verspätung.
Die Ankunft in Frankfurt am Main erfolgte schließlich mit mehr als neun Stunden Verspätung. Damit stand den Passagieren laut EU-Verordnung für Fluggastrechte eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro zu. Denn ein mehr als drei Stunden verspäteter Flug gilt als annullierter Flug und muss mit 200 bis 600 Euro entschädigt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommene Verspätungen. Nach Sicht der Richter war dies aber hier nicht der Fall. Wegen des geringen Zeitpuffers hätte die Airline in Antalya eine Ersatzcrew bereithalten müssen. Denn es bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die erste Crew den Flug nach der Zwischenlandung nicht mehr fortsetzen konnte.
Quelle: VisumCentrale
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