Neuregelung der Grundsteuer in Italien betrifft auch deutsches Vermögen
Die neuen Regelungen zur Grundsteuer in Italien erstrecken sich auch auf ausländisches Grundvermögen. Will sich ein deutscher Einzelunternehmer künftig in Italien niederlassen, erfasst die italienische Grundsteuer auch seine in Deutschland gehaltenen Immobilien. Darauf weist germany, trade & invest (gtai) hin.