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Flugreiserecht: Flug wegen Zugumleitung verpasst – Ausfallkosten werden nicht immer erstattet
Recht & Steuern im Ausland

Flugreiserecht: Flug wegen Zugumleitung verpasst – Ausfallkosten werden nicht immer erstattet

Verpassen Passagiere ihren Flug, weil die Deutsche Bahn einen Flughafen nicht planmäßig anfährt, haben sie nicht in jedem Fall Anspruch auf eine Rückzahlung von Stornierungskoten oder Schadensersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 117 C 222/01).

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