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Fluggastrechte: Kein Schadenersatz bei Landeverzicht aufgrund von Unwetter
Recht & Steuern im Ausland

Fluggastrechte: Kein Schadenersatz bei Landeverzicht aufgrund von Unwetter

Verzichtet ein Pilot aufgrund eines Unwetters auf die Landung mit dem Flugzeug auf dem ursprünglichen Zielflughafen, haben Reisende keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Geldern hervor (Az.: 4 C 242/09).

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