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Gelockerte Visaregeln für Ukraine

Die Europäische Union und die Ukraine haben einen weiteren Teil des aktuellen Abkommens über Visaerleichterungen unterzeichnet. Das Dokument erweitert die Liste der Kategorien von Personen, die während einer Reise in die EU-Mitgliedsstaaten unter das vereinfachte Verfahren für die Erteilung von Visa fallen.

So stünden nun neben Journalisten auch Mitglieder ihrer Teams auf der Liste, beispielsweise Videofilmer und Tontechniker. Von jetzt an können Journalisten statt der Einladungen aus dem Gastland auch den Nachweis über ein Arbeitsverhältnis ihres jeweiligen Arbeitgebers vorzeigen

Die vereinfachte Visa-Verfahren ist insgesamt für vier neue Kategorien verfügbar: Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen, Teilnehmer an internationalen Foren (Seminare, Ausstellungen, usw.), Vertreter von Religionsgemeinschaften sowie Teilnehmer der grenzüberschreitenden Programme für Zusammenarbeit innerhalb der EU-Programme.

Erleichterte Einreise für Verwandte

Darüber hinaus erfasst die Änderung auch Bürger, die ihre Verwandten besuchen, das heißt Bürger der Ukraine, die ihren Wohnsitz derzeit in der EU haben, sowie deren Angehörige, die EU-Bürger sind. Ebenfalls auf der Liste stehen die Begleitpersonen jener, die eine medizinische Behandlung benötigen.

Allein 2011 erhielten 1,1 Millionen ukrainische Bürger ein Schengen-Visum. Der Anteil der Visa für eine mehrfache Einreise im Vergleich zu einmaligen Einreisevisa für Bürger der Ukraine erhöhte sich auf 35,5 Prozent (2010 waren es 27,3 Prozent).

Als nächsten Schritt soll das ukrainische Parlament die Einführung biometrischer Pässe für Reisen ins Ausland genehmigen.

Foto: © carlosgardel – Fotolia.com