Skip to main content
Ad
Reisekostenrecht vereinfacht
Recht & Steuern im Ausland

Reisekostenrecht vereinfacht

Die Bundesregierung hat kürzlich das steuerrechtliche Reisekostenrecht vereinfacht. Dabei geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden.

Empfehlungen der Redaktion