Niederlande: Zeitarbeitsfirmen müssen sich im Handelsregister registrieren
Zeitarbeitsunternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, müssen sich bereits seit dem 1. Juli 2012 in das niederländische Handelsregister eintragen lassen. Dies verlangt ein neues Gesetz, das Anfang Juni verabschiedet worden ist. Die Regelung gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen, die keinen Sitz in den Niederlanden haben.