Neues deutsch-indisches Sozialversicherungsabkommen sichert Rente
Letzten Herbst haben Indien und Deutschland das neue deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen soll den sozialen Schutz von Angehörigen beider Staaten im Bereich der Rentenversicherung sicherstellen – vor allem, wenn sich Beschäftigte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.
Die binationale Vereinbarung integriert die Bestimmungen des seit 2009 geltenden Entsendeabkommens. Es enthielt bereits wichtige Regelungen für indische und deutsche Unternehmen sowie für ihre Arbeitnehmer, die vorübergehend in das jeweilige andere Vertragsland entsandt werden. Das Sozialversicherungsabkommen schafft zudem für diejenigen Vorteile, für die die Regelungen des Entsendeabkommens nicht greifen und die deshalb rentenversicherungspflichtig im jeweils anderen Land beschäftigt sind:
- Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus indischen Versicherungszeiten und indische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben.
- Diese Rentenansprüche werden künftig ungekürzt in das jeweils andere Land gezahlt.
Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU. Seit Beginn der 90er-Jahre hat der Handel zwischen beiden Staaten rasant zugenommen. Experten prognostizieren eine Steigerung des Handelsvolumens von 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 20 Milliarden Euro Ende 2012.
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