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Neue Einreisevorschriften für Nord- und Südamerika

Wer nach Übersee reisen möchte, sollte dringend wichtige Formalitäten der US-amerikanischen Behörden beachten – auch wenn der Zielort außerhalb der USA liegt. Der Deutsche Reise Verband (DRV) hat auf veränderte Sicherheitsbestimmungen der USA hingewiesen, die seit Kurzem auch für Flüge nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika gelten.

Demnach müssen bestimmte Passagierdaten den US-Sicherheitsbehörden auch dann mitgeteilt werden, wenn Flüge das Hoheitsgebiet der USA nur berühren und dort gar nicht landen. Zu diesen Angaben – den so genannten Secure-Flight-Passagierdaten – gehören:

  • der vollständige Name (einschließlich aller im maschinenlesbaren Feld des Reisepasses aufgeführten Vornamen),
  • das Geburtsdatum und
  • das Geschlecht.

Ohne Secure-Flught-Daten kein Flugticket

Ohne diese Secure-Flight-Passagierdaten stellen die Flughafenmitarbeiter kein Flugticket aus. Da Buchung und Ticketausstellung für gewöhnlich zeitgleich erfolgen, sollten diese Daten für alle Reisenden bereits bei der Buchung vorliegen, empfiehlt der Deutschen Reise Verband. Nur so ist gewährleistet, dass Flugtickets rechtzeitig ausgestellt werden können und Buchungen nicht gestrichen werden. Anderenfalls könnte es sein, dass der Kunde kurzfristig ein neues, erheblich teureres Ticket erwerben muss.

Verschärfte Sicherheit seit Ende 2010

Bereits seit Ende 2010 gelten Secure-Flight-Regelungen für Flüge in die USA. Damit wollen die US-Behörden die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen erhöhen. Die geforderten Angaben müssen frühzeitig vorliegen, damit sie von den Fluggesellschaften vorab an die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermittelt und vor Einreise in die USA mit den Fahndungslisten unerwünschter Personen abgeglichen werden können. Bislang bezogen sich die seit dem 1. November 2010 geltenden Sicherheitsbestimmungen im Rahmen des Secure-Flight-Programms auf:

  • Flüge in die USA, aus den USA heraus sowie auf Flüge mit Zwischenlandung in den Vereinigten Staaten und
  • Auf Flüge mit einer US-Fluggesellschaft zu einem Ziel weltweit.

Seit Jahresbeginn gelten die Bestimmungen auch für Überflüge des US-Luftraums.

Weitere Informationen zum Secure-Flight-Programm unter www.tsa.gov/secureflight

Foto: © Daniel Ernst – Fotolia.com