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Innereuropäische Dienstreisen rechtskonform gestalten: Ein Online-Seminar gibt Tipps
© Day Of Victory Stu. - AdobeStock

Innereuropäische Dienstreisen verstehen: Online-Fortbildung für Personaler*innen

Innereuropäische Dienstreisen oftmals noch immer voller rechtlicher Fallstricke für das Personalmanagement. Abhilfe verspricht die Unternehmensberatung BDAE Consult mit ihrem Online-Seminar am Dienstag, 21. September.

Travel-Management für innereuropäische Dienstreisen verstehen

Die BDAE-Auslandsexperten klären auf, wie Personalverantwortliche die Reisen compliance-konform gestalten. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt es außerdem Raum für fachlichen Austausch. Offene Fragen gibt es in vielen Betrieben genug. Gerade bei kleinen innereuropäischen Dienstreisen steht die Frage im Raum, ob sie überhaupt meldepflichtig ist. Auch, bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss, ist nicht immer klar. Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen – abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung – eine A1-Bescheinigung für diejenigen Arbeitnehmer beantragt werden kann, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt sind: Auch das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.

Omer Dotou und Lea Fiebelkorn entschlüsseln gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die einzelnen Normen. Sie geben den Personalverantwortlichen das Wissen an die Hand, wie die Dienstreise erfolgreich zu planen, durchzuführen und im Anschluss aufzuarbeiten ist. Denn die Rechtskonformität der Dienstreisen ist Grundvoraussetzung dafür, dass wirtschaftlicher Austausch und Vertrieb auf dem europäischen Markt überhaupt funktionieren kann. 

Online-Seminar „A1-Bescheinigung, Compliance und Umsetzung der neuen EU-Richtlinien”

Dienstag, 21. September 2021
9 bis 16 Uhr (mit Pause)
Kosten: 390 Euro

Weitere Infos zum Seminar online

Innereuropäische Dienstreisen als dauerhafte Herausforderung

Die Meldepflichten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum sind nicht neu. Die Reform der EU-Entsenderichtlinie (2018/957) liegt bereits drei Jahre zurück. Allerdings haben viele Länder, teils verzögert, die Meldepflicht deutlich verschärft. Unternehmen, die Arbeitskräfte im Ausland einsetzen, stehen vor erhöhtem administrativen Aufwand. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Nicht zu unterschätzen sind bei der Planung die sehr langen Vorlaufzeiten. Die größte Herausforderung für Unternehmen ist jedoch, dass die Meldeverfahren von Staat zu Staat erheblich variieren. Schon Geschäftsreisen von einem Tag müssen vorab gemeldet werden. Zu berücksichtigen sind hier auch noch die Vorgaben des jeweiligen Landes. Die wirtschaftliche Flexibilität des Unternehmens steht hier auf der Probe. Und auch bei (versehentlicher) Nichtbeachtung der Normen drohen hohe Strafen. Schnell kann suboptimale Planung im Verbot von Geschäftstätigkeit und gar im Freiheitsentzug enden.

Infos und Anmeldung

Wer gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Personalabteilungen einen detaillierten Einblick haben möchte, wie genau diese Fragen zu bewerten und zu beantworten sind, sollte am Online-Seminar teilnehmen. Anmeldungen nimmt Andrea Funke per E-Mail (afunke@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-46) entgegen. Nach Zustellung der Rechnung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitnah einen entsprechenden Link. Die Installation einer Software ist für das Online-Seminar nicht notwendig.