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© Jacob Lund, AdobeStock

Für rechtssicheres Personalmanagement: Online-Seminar „Homeoffice im Ausland“

Das Online-Seminar „Homeoffice im Ausland“ vermittelt rechtliche Expertise rund um Workation und „Work from Anywhere“. Und diese ist dringend nötig. Denn nicht selten folgen aus fehlerhaftem Personalmanagement empfindliche Strafen.

Die BDAE Consult berät seit 2014 zum Thema Homeoffice im Ausland und kennt die unterschiedlichen Fallstricke. Gerade während der Coronapandemie haben viele Unternehmen die Vorteile des Homeoffice im Ausland für sich entdeckt. Doch oft genug kann das Personalmanagement die rechtlichen Hürden nicht richtig erkennen oder nur unzureichend bearbeiten. Das notwendige Praxis-Know-how vermitteln die Auslandsexperten in ihrem Online-Seminar „Homeoffice im Ausland“.

Das Seminar "Homeoffice im Ausland" vermittelt die oft mangelnde rechtliche Expertise fürs Personalmanagement

Online-Seminar „Homeoffice im Ausland“

Dienstag, 7. September 2021
10 bis 16 Uhr (mit Pause)
Kosten: 390 Euro

Weitere Infos zum Seminar online

Sorgfalt im Steuer- und Sozialrecht unabdingbar

Viele Unternehmen wollen es nicht erst seit der Coronapandemie ihren Arbeitnehmern ermöglichen, im Homeoffice zu arbeiten – sogar dann, wenn sich dieser aus privaten Gründen im Ausland befindet. Das dies allerdings zu ungeahnten Schwierigkeiten führen kann, zeigen zahlreiche Praxisfälle der Unternehmensberatung BDAE Consult. In diesem Beispiel etwa zog es einen Programmierer nach Spanien. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bemühten sich zwar, die neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Situation korrekt auszugestalten. Doch im Nachhinein stellte sich heraus, dass der beschrittene Weg nicht nur von mangelndem Verständnis der Materie zeugte, sondern in Teilen sogar strafbar war. 

Ist das Homeoffice im Ausland geplant, müssen sich Personalerinnen und Personaler grundsätzlich mit diesen Fragen auseinandersetzen:

Homeoffice im EU-Ausland: Darauf sollten Personaler achten

  1. Liegt eine Beschäftigung in mehreren EU-Staaten vor?
  2. Wie ist der Umfang der zusätzlichen Beitragspflichten des Arbeitgebers im Ausland?
  3. Besteht am Arbeitsort im Ausland eine Payroll- und Registrierungspflicht?
  4. Sind die notwendigen Anpassungen im Arbeitsvertrag vorgenommen worden?
  5. Ist eine Betriebsstätten-Gefahr aufgrund der Tätigkeit des Mitarbeiters im Ausland ausgeschossen?
  6. Ist der Mitarbeiter ausreichend über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt?

Infos und Anmeldung

Wer gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Personalabteilungen einen detaillierten Einblick haben möchte, wie genau diese Fragen zu bewerten und zu beantworten sind, sollte am Seminar „Homeoffice im Ausland“ teilnehmen. Anmeldungen nimmt Andrea Funke per E-Mail (afunke@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-46) entgegen. Nach Zustellung der Rechnung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitnah einen entsprechenden Link. Die Installation einer Software ist für das Online-Seminar nicht notwendig.